das hatte ich auch gefunden.
Allerdings sagt das nichts aus über Behandlungen, die der HP nicht oder nur mit Einschränkungen durchführen darf, oder?
Wenn die Patienten das aus eigener Tasche bezahlen ist das doch völlig egal ob das Krankenkassenleistung ist oder nicht, so lange es dem HP erlaubt ist, zu behandeln.
Aber ich vermute mal, es ist genau das gemeint, was du geschrieben hast.
Was anderes kann es eigentlich nicht sein.
LG
Antje