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Also jetzt schreib ich doch nochmal...anscheinend ist mein Knoten doch noch nicht so richtig aus meinem Kopf verschwunden.
Wo findet sich denn der Behandlungsvertrag nach dem BGB, wie du es schreibst, Regina? Ich finde im BGB nur, dass der Behandler verpflichtet ist die versprochene Behandlung zu leisten und der Behandelte, dies zu vergüten hat. Von Schweigepflicht lese ich da nichts.
Und im StGB auch nicht, das hatte ich ja schon geschrieben, weil wir keine staatliche Ausbildung durchlaufen.
In der Berufsordnung für Heilpraktiker steht was zur Schweigepflicht (Artikel 3.1), das sehe ich und für mich steht auch nicht in Frage, ob ich Dinge, die mir anvertraut werden, weitergebe. Ich würde mir zur Not auch selbst eine Schweigepflicht auferlegen.
Mir geht es nur darum zu wissen, WO GENAU die Schweigepflicht für HPPs geschrieben steht!