genau deshalb hatte ich die Frage gestellt, weil man überall Angebote für Nikotinentwöhnung durch Hypnose sieht.
In der ICD10 unter F17.3 gibt es ein Nikotinentzugssyndrom.
D.h. der Entzug könnte zu solchen Symptomen führen, die eine Diagnose nach ICD10 rechtfertigen.
Und aus diesem Grunde würde ich bei der Überprüfung sagen, daß es nicht angebracht ist, den Entzug beim HPP zu machen.
Sondern daß wir dann lediglich stabilisierend und unterstützend helfen dürfen.
So auch Annas und Reginas Antworten.
Nochmal... es geht hier um die richtige Antwort bei der Überprüfung, um da nicht durch eigene Meinung und Einstellung eine falsche Antwort zu geben und deshalb durchzurauschen.
Auch der Hinweis von Regina, daß Hypnose bei vielen Gesundheitsämtern ein rotes Tuch sei, sie spricht sogar von dunkelrot, ist hilfreich. Heißt soviel wie... besser, wir finden Hypnose dem Prüfer gegenüber nicht so toll.
Naja, und schon gar nicht sollte eine Diskussion entstehen mit dem Prüfer...

Wäre es wirklich so streng verboten, hätte bestimmt schon irgendeine höhere Stelle was unternommen gegen die vielen Angebote, die man findet. Aber das wäre dann die falscheste Antwort in der Prüfung, sofern man gerne bestehen möchte jedenfalls.

Anja Flörke