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Zahnheilkundegesetz
#2
Liebe Tini,
Deine Frage: Lt. §1,Abs. 3 ist die "Feststellung undBehandlung von Zahn-,Mund- und Kieferkrankheiten" verboten, das würde für mich heißen, dass ich generell aber den Mundraum (nenn ich jetzt einfach so) zumind. Anschauen darf, wenn ich einen Pat. untersuche, um auzuschließen, ob da eine evtl. Krnakheit vorliegt.

Antwort:
Im Gesetzt steht auch Feststellung. Du darfst nicht auf Krankheiten des Mundes hin untersuchen.

Deine Frage:
Falls ich doch Nachsehen darf und Beläge entdecke, die m. M. auf EBV hindeuten (da hier kein Behandlungsverbot), darf ich dann (lt. diesem Gesetz, abgesehen von der Sorgfaltspflicht) rumkratzen um zu schauen, ob sie bluten, da es sich ja hierbei nicht um eine Erkrankung der im §1 genannten Teile im eigentlichen Sinne handelt, sondern nur um ein Symptom der Mononukleose (oder fällt das totzdem unter den Begriff "Erkrankung des Mundes" da ja dieser seine Erscheinung krankhaft verändert lt §1 (3))?)

Antwort:
Bei Verdacht auf eine Epstein-Barr-Infektion (EBV) darfst Du gleich aus 2 Gründen die Mandeln untersuchen:
a) Es handelt sich bei den Mandeln nicht um Organe des Mundes sondern des Gaumens.
b) Es ist keine Mundhöhlenerkankung sonder eine allgemeine Infektion.


Deine Frage:
Oder müsste ich als Differntialdiagnose z.B. Diphthrie im Sinn haben und darf schon alleine deshalnicht rumkratzen, da ja hier ohnehin Beandlungsverbot lt. IfSG §24?

Antwort:
Bei Verdacht auf Diphtherie darf man nicht mehr an den Mandeln rumkratzen. Ob EBV oder Diphtherie dazu muss man das Gesamtbild der Untersuchung in Betracht ziehen, z.B. ob die Lymphknotenschwellungen lokalisiert oder generalisiert auftreten ...

Deine Frage:
Und wie verhält es sich z.B. mit dem Mesopharynx, der lt. dieser Def. nicht unter das Gesetz fällt: Wenn ich hier eine Rötung o.ä. entdecke, dürfte ich dort behandeln, oder muss ich dann auch immer gleich ans IfSG--> Streptokokken (-->Scharlach) denken und hätte so auch wieder Behandlungsverbot?

Antwort:
Der Mesopharynx fällt nicht unter das BV. An Streptokokken denkst Du bei vereiterten Mandeln nicht bei Pharyngitis (Rötung des Rachens).

Deine Frage:
Und nun noch zum Behandlungsverbot lt. IfSG, fast gleiche Frage wie die vorherige: wenn ein Pat. (nur) Halsschmerzen hat und ich nichts auffälliges entdecke, muss ich an dieser Stelle auch schon einen Verdacht auf Streptokokkenangina hegen und dürfte nicht mehr behandeln?

Antwort:
Du denkst an St. Angina bei vereiterten Mandeln, Lymphknotenschwellung im Kieferwinkel und Fieber. Dann besteht BV. Im anderen Fall musst Du erst einmal gründlich untersuchen und eine Diagnose stellen.

Deine Frage:
Jetzt die allerletze Frage Undecided Was ist mit Erkrankungen (an) der Lippe, darf ich hier behandeln oder zählt diese anatomisch noch zum Mund?

Antwort:
Das ist nicht der Mund sondern die Lippen.
Diese Fragen werden ausführlicher als hier dargestellt im Skript "Verdauung" bei den Erkrankungen der Mundhöhle besprochen.

Liebe Tini, Du erleichterst mir die Arbeit der Fragenbeantwortung sehr, wenn Du jede Frage getrennt stellst und nicht 2 Fragen ineinander vermischt. Wink
Es ist dann für mich einfacher und anderen verstehen auch besser worum es geht. So konnte ich v.a. die erste Frage kaum verstehen, was Du meinst.
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Nachrichten in diesem Thema
Zahnheilkundegesetz - von tini81 - 01.06.2010, 09:07
RE: Zahnheilkundegesetz - von Isolde Richter - 01.06.2010, 17:57
RE: Zahnheilkundegesetz - von tini81 - 01.06.2010, 19:51
RE: Zahnheilkundegesetz - von Isolde Richter - 01.06.2010, 20:27
RE: Zahnheilkundegesetz - von tini81 - 02.06.2010, 19:35
RE: Zahnheilkundegesetz - von alinawaning - 03.06.2010, 22:38
RE: Zahnheilkundegesetz - von Mirabella - 26.01.2018, 15:48
RE: Zahnheilkundegesetz - von Isolde Richter - 26.01.2018, 16:38
RE: Zahnheilkundegesetz - von Mirabella - 26.01.2018, 16:57

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