Also ein Gewerbe anzumelden, halte ich eher für die falsche Richtung

Du willst ja keinen Handel treiben mit deinen therapeutischen Fähigkeiten, sondern das tun, was dir das schöne Scheinchen ab Mai erlaubt : heilen!
Wenn du deine Praxis eröffnest, kannst du zum Beispiel aussagekräftige Flyer dazu gestalten. Und natürlich dürfen diese enthalten, was du therapeutisch so alles anbieten möchtest. Wenn es das Angebot an Raucher ist, sich den Glimmstängel mit deiner Hilfe abzugewöhnen, dann halt das.
Außerdem dürfen wir sachlich aufklärende und seriöse Flyer in Arztpraxen auslegen, wenn dieser es erlaubt. Du könntest auch in Apotheken fragen, ob du diese dort deponieren darfst. In der Regel stimmen Sie zu.
Vielleicht könntest du infoabende abhalten zum Thema Hypnose? Und dann die Anwendungsmöglichkeiten einflechten ...
So lange du keine irreführend anpreisende, vergleichende und marktschreierische Werbung gestaltest, hat man durchaus Spielraum und Handlungsmöglichkeiten.
Ich wünsche dir bereits jetzt ganz viel Erfolg bei der mündlichen Prüfung

Regina
Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"
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