Ich sehe es genau so.
Nach § 24 IfSG liegt aufgrund des Wörtchens "insoweit" ein krankheitsbezogenes Behandlungsverbot vor.
Die Krankheit AIDS und der HIV-Träger dürfen vom Heilpraktiker nicht behandelt werden.
Bei einer AIDS-Erkrankung darf der Heilpraktiker kein abwehrstärkendes Mittel verordnen und er darf auch keinerlei Symptome und Krankheiten behandeln, die durch diese Krankheit bedingt sind, egal ob der Patient mit einer leichten Angina, mit infektiösen Durchfällen, Lymphknotenschwellungen ... kommt.
Zu bedenken ist auch, dass der Patient mit einem Symptom kommt, von dem man annimmt, dass es nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Krankheit steht - es vielleicht aber doch dadurch bedingt ist.
Beispiel: Patient kommt und klagt über Kopfschmerzen, von denen er annimmt, dass sie durch Verspannungen bedingt sind.
Hier muss ich als HP auch daran denken, dass die Ursache ein Hirntumor sein könnte, denn bei AIDS ist auch das Krebsrisiko erhöht.
Ich will damit sagen, es ist bei AIDS oft schwierig, ein Symptom zu finden, das nicht mit der Krankheit in Zusammenhang steht. Deshalb hat mir dein Beispiel mit der Migräne gut gefallen, die schon vor der Infizierung mit dem AIDS-Erreger bestand.