heute kam in der Schulung zum Gesetz eine tolle Frage auf, die ich auch ganz spannend finde und sie auch nicht beantworten konnte.
Warum gibt es im §7 IfSG 5 Krankheiten, die nicht namentlich gemeldet werden müssen vom Arzt?
Syphilis und Aids können wir uns noch mit Datenschutz und Privatsphäre erklären, aber was ist mit den anderen: Malaria, Echinokokkose und Toxoplamose kon. ?
Hat jemand eine Ahnung und somit eine Antwort für uns Neugierige?
Fragende Grüsse Gini
