wenn ich in meiner kassenzugelassenen Physiotherapiepraxis einen Raum für den Heilpraktiker beim Gesundheitsamt zulassen/anmelden will, welche Voraussetzungen muß ich dabei erfüllen? Ich möchte invasiv mit der Neuraltherapie arbeiten und würde die Öffnungszeiten von denen der Physiotherapie trennen, also Freitag mittags und Samstags als Heilpraktiker arbeiten. Somit hätte ich zwar keine räumliche Trennung aber eine zeitliche.
Die Praxis liegt in NRW. Waschbecken/Desinfektionsmittelspender, Hygieneplan etc. ist ja schon vorhanden. Wäre das so möglich, wie sind da die Erfahrungen?
Gruß Michael