Meine Frage schwirrt mir immer noch im Kopf herum. Kannst Du mir bitte sagen, ob die Hypnose und die Gesprächsberatung (Rogers) beim Gesundheitsamt NRW oder grundsätzlich als Therapieverfahren anerkannt wird ?
Ich arbeite mit beiden Praktiken und das würde mir natürlich Sicherheit geben. Die medizinische Hypnose habe ich ebenfalls belegt, damit ich weiß, was ich als Nicht-HP beachten muss. Dies kommt mir natürlich irgendwann nach der Überprüfung zugute. Aufgrund der Kontraindikationen habe ich dann die Gesprächsberatung "hinzugenommen".
Über eine Antwort würde ich mich freuen und übersende
herzliche Grüße,
Petra