nach meinen Recherchen musst Du keine Steuern zahlen (§4 Nr 12 UStG). Aber das sage ich jetzt nur mit 90%iger Sicherheit, deswegen hier meine Frage.
Der Vermieter muss das allerdings dem Finanzamt auch so mitteilen, dass die Räume an einen Heilberufler vermietet werden, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, sonst zieht das Finanzamt weiterhin vom Vermieter die Steuer ein.
Aber das ist das, was ich aktuell recherchiert habe und der Sachverhalt ändert sich sofort, wenn Du z.Bsp. Schulungen anbietest oder andere Dinge, die nicht rein therapeutisch sind.
LG,
Petra