Also, ich habe gelesen, dass es zur Zeit in folgenden Bundesländern HeilprakterInnen eingeschränkt für den Bereich der Psychotherapie gestattet ist, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung zur Unterstützung des Therapieprozesses einzusetzen: Berlin, Hessen, Baden-Würtemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz.
Dadurch ist es jetzt möglich, auch homöopathische Arzneimittel zu verordnen (und dann wohl auch Bachblüten!), die eindeutig auf den Bereich der psychotherapeutischen Behandlung begrenzt sind. Amtsdeutsch steht noch schön dabei: Die Aufsicht für die Durchführung des oben genannten Beschlusses obliegt den Gesundheitsämtern vor Ort.

NRW ist offensichtlich nicht offiziell dabei, man soll aber beim Gesundheitsamt nachfragen. --> hier gibt es ein PDF mit interessanten Informationen dazu: http://www.drstebner.de/pdf/355.pdf
Ich für meinen Teil strebe eine Ausbildung in Homöopathie für HPP'S an (Der Markt ist ja flexibel und deswegen gibt es natürlich hier auch schon wieder Anbieter!) und habe wohl auch Möglichkeiten dies auszuüben, da ich in Rheinland-Pfalz lebe.
Liebe Grüße,
Asja