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Bildrätsel: wüste Wunde am Unterschenkel (mit Anke und Isolde) = gelöst
#58
Danke für Eure Geduld! Heart

Hier endlich die Antwort zu der rechtlichen Situation zum Einsatz von Zucker bei Wunden:

Zucker ist ein Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und daher weder ein Arznei- (§ 2 Abs. 3 AMG) noch ein Nahrungsmittelergängzungsmittel.

Während bei Arznei- und Nahrungsmittelergänzungsmitteln Wirkungen, Nebenwirkungen und Anwendungsempfehlungen staatlich überprüft und abgesegnet werden, trifft dies beim therapeutischen Einsatz von Lebensmitteln nicht zu. Daher erfolgt deren Einsatz in der alleinigen Verantwortung des Therapeuten und ist nicht per se unzulässig. Selbstverständlich gilt für den Therapeuten bei diesem Einsatz seine Sorgfaltspflicht.

Wenn man keinen Zucker an einer Wunde anwenden dürfte, weil es kein Arzneimittel ist, dann dürftet Ihr z.B. auch nicht zu einem Patienten sagen, dass er ein Glas Wasser trinken soll, wenn er mit einer paroxysmalen Tachykardie in Eure Praxis kommt.

Demnach dürft Ihr Zucker an einer Wunde anwenden.

LG Isolde
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RE: Bildrätsel: wüste Wunde am Unterschenkel (mit Anke und Isolde) = gelöst - von Isolde Richter - 18.04.2010, 18:06

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