ohne Arzt/Ärztin oder HP/in zu sein dürfen keine Diagnosen gestellt werden und keine Krankheiten behandelt werden!
Wellness ist erlaubt und soweit ich weiß Umsatzsteuerpflichtig (ab einem Umsatz von 17.400 € pA).
Ob Kinesiologie oder Cranio Sacrale "Wellness" sind bezweifele ich persönlich - im Klagefall sähe ich dabei Probleme, wenn keine Heilerlaubis/Approbation vorliegt....
Grundsätzlich zur Frage "Beraterpraxis":
ob und wie so was angenommen wird, kann ich nicht sagen, da ich ja heilberuflich tätig bin...bei Coachings , psychologischer Beratung zu bestimmten Fragestellungen oder Beratung zu Bachblüten, Ernährung usw. kann ich mir durchaus Bedarf vorstellen - auch Wechseljahresberatung, Erziehungsberatung usw.
Bei Beschwerden mit Krankheitswert sehe ich da eine Grenze...die sich ggf. schwer ziehen lässt, oder?