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Selbstständig als Berater
#8
Liebe Leyla,

ohne Arzt/Ärztin oder HP/in zu sein dürfen keine Diagnosen gestellt werden und keine Krankheiten behandelt werden!

Wellness ist erlaubt und soweit ich weiß Umsatzsteuerpflichtig (ab einem Umsatz von 17.400 € pA).
Ob Kinesiologie oder Cranio Sacrale "Wellness" sind bezweifele ich persönlich - im Klagefall sähe ich dabei Probleme, wenn keine Heilerlaubis/Approbation vorliegt....

Grundsätzlich zur Frage "Beraterpraxis":

ob und wie so was angenommen wird, kann ich nicht sagen, da ich ja heilberuflich tätig bin...bei Coachings , psychologischer Beratung zu bestimmten Fragestellungen oder Beratung zu Bachblüten, Ernährung usw. kann ich mir durchaus Bedarf vorstellen - auch Wechseljahresberatung, Erziehungsberatung usw.

Bei Beschwerden mit Krankheitswert sehe ich da eine Grenze...die sich ggf. schwer ziehen lässt, oder?
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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Nachrichten in diesem Thema
Selbstständig als Berater - von nathalieja - 04.02.2014, 20:48
RE: Selbstständig als Berater - von yvonnege - 05.02.2014, 09:37
RE: Selbstständig als Berater - von Scotty - 05.02.2014, 10:05
RE: Selbstständig als Berater - von yvonnege - 05.02.2014, 10:43
RE: Selbstständig als Berater - von BrittaL - 05.02.2014, 17:25
RE: Selbstständig als Berater - von Scotty - 05.02.2014, 17:57
RE: Selbstständig als Berater - von Nachtlicht - 05.02.2014, 18:48
RE: Selbstständig als Berater - von Silke Uhlendahl - 05.02.2014, 20:27
RE: Selbstständig als Berater - von PetraR - 05.02.2014, 20:35
RE: Selbstständig als Berater - von nathalieja - 06.02.2014, 09:44

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