Jeder, der sich berufen fühlt, darf sich Tierheilpraktiker nennen, weil es 1. keine geschützte Bezeichnung ist und 2. kein Gesetz es verbietet.
Jeder Tierheilpraktiker muss sich an die geltenden Rechtsnormen halten, also bspw. das Tierseuchengesetz, Tierschutzgesetz oder Arzneimittelgesetz. Ebenso sind ihm solche Tätigkeiten verboten, die alleine der Tierarzt ausführen darf, so das Impfen, verschreibungspflichtige Arzneien abgeben, Anästhesien/Narkosen, operative Eingriffe.
Denn wozu fehlendes Fachwissen führt dürfte jedem klar sein, so z.B. das Krankheiten übersehen oder falsch behandelt werden.
Deshalb sollte auch im Bereich der Tierheilkunde, jedenfalls nach meiner persönlichen Auffassung, die gleichen strengen Maßstäbe angelegt werden, wie im Bereich der Humanmedizin es für den Heilpraktiker gelten.