Ein MRT kann nur aufgrund einer vorliegenden Indikation, bspw. Verdacht auf Mamma-CA, nach Überweisung z.B. durch einen Gynäkologen, durchgeführt werden.
Ich weiß nicht wie die Radiologen dazu stehen, wenn eine Patientin den Wunsch einer MRT äußert, ob sie diese Leistung dann tatsächlich als Wunschleistung durchführen, dann aber zahlt die Patientin selbst.
Selbst die Ultraschalluntersuchung der Brust ist nur dann eine Kassenleistung, wenn eine Indikation vorliegt, bspw. "die Frau hat einen Knoten selbst ertastet" oder eine fämiliäre Disposition vorliegt. Dann sind alle Sono's eine Kassenleistung.
Ansonsten handelt es sich um eine sogenannten Individuelle Gesundheitsleistung, die dann die Patientin selbst zahlen muss.
Insgesamt betrachtet ist diese Thematik sozialrechtlich bzw. Kassenleistungstechnisch gar nicht so einfach. Insbesondere auch, weil die Ärzte an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden sind und eben nicht die gesamte Freiheit haben, wie es vielleicht wünschenswert wäre.
Daran sind die Ärzte auch bei der Untersuchung und Diagnostik des Mamma-CA gebunden. Und das Mammografie-Screening ist derzeit die vorgesehen präventive Option bei Frauen ab dem 50. Lebensjahr.