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ich mache gerade die Ausbildung zum Heilpraktiker und möchte verschiedene Therapien üben und einige male ausprobieren (z.B. Breuss Dorn, Quaddeln, kinesiologische Muskeltests), um entscheiden zu können, welche ich später einmal ausführen möchte.
Im Heilpraktikergesetz §1 (2) steht der folgende Wortlaut:
"Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."
Was bedeutet "berufsmässig" in diesem Zusammenhang (vermutlich nicht ob ich Geld dafür verlange oder nicht) ?
Kann ich, wie oben beschrieben, verschiedene Therapien an Verwandten und Bekannten ein paar mal austesten, ohne dass mir juristisch ein Strick daraus gedreht werden kann (das sollte ja nicht berufsmässig sein) ?