sorry, dass ich erst jetzt auf Deinen Thread gestoßen bin.
Zunächst einmal solltest Du Dich entscheiden, ob Du als Selbständige oder aber als Angestellte tätig werden willst. Als Selbständige könntest Du - auch ohne eigene eingerichtete Praxis - Dich auf Anforderung eines Patienten oder eines Pflegeheimes (für den Patienten) heilpraktizierend betätigen. Hierzu solltest Du aber eine eigene Berufshaftpflichtversicherung haben, denn dann bist Du für all Dein Handeln (oder Unterlassen) selbst verantwortlich.
Als (Teilzeit-)Angestellte handelst Du im Rahmen des (Pflegeheim-)Betriebes und auf dessen Weisungen und daher auch auf dessen Verantwortung. In diesem Fall haftest Du persönlich (gegenüber dem Pflegeheim) nur, wenn Du gegen die Dir erteilten Anweisungen schuldhaft verstößt und bist als Angestellte von der Betriebshaftpflichtversicherung des Heimes mit abgedeckt.
Wenn Du - neben einer freiberuflichen Heilpraktikertätigkeit - auch Öle usw. ein- und verkaufen willst, wirst Du dabei gewerblich tätig und benötigst grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung . Hinsichtlich dieser Risiken und Nebenwirkungen solltest Du Dich aber von einem Steuerberater oder z.B. der IHK über die Ausnahmeregelungen beraten lassen.
Liebe Grüße
Horst