Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Heilpraktiker-Angestellter-Kleingewerbe
#4
Hallo Zwieback,
sorry, dass ich erst jetzt auf Deinen Thread gestoßen bin.
Zunächst einmal solltest Du Dich entscheiden, ob Du als Selbständige oder aber als Angestellte tätig werden willst. Als Selbständige könntest Du - auch ohne eigene eingerichtete Praxis - Dich auf Anforderung eines Patienten oder eines Pflegeheimes (für den Patienten) heilpraktizierend betätigen. Hierzu solltest Du aber eine eigene Berufshaftpflichtversicherung haben, denn dann bist Du für all Dein Handeln (oder Unterlassen) selbst verantwortlich.
Als (Teilzeit-)Angestellte handelst Du im Rahmen des (Pflegeheim-)Betriebes und auf dessen Weisungen und daher auch auf dessen Verantwortung. In diesem Fall haftest Du persönlich (gegenüber dem Pflegeheim) nur, wenn Du gegen die Dir erteilten Anweisungen schuldhaft verstößt und bist als Angestellte von der Betriebshaftpflichtversicherung des Heimes mit abgedeckt.
Wenn Du - neben einer freiberuflichen Heilpraktikertätigkeit - auch Öle usw. ein- und verkaufen willst, wirst Du dabei gewerblich tätig und benötigst grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung . Hinsichtlich dieser Risiken und Nebenwirkungen solltest Du Dich aber von einem Steuerberater oder z.B. der IHK über die Ausnahmeregelungen beraten lassen.
Liebe Grüße
Horst
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Heilpraktiker-Angestellter-Kleingewerbe - von Horst - 10.09.2013, 10:14

Möglicherweise verwandte Themen…
  Als Heilpraktiker in der Schweiz arbeiten Horst 7 21.380 13.12.2023, 19:04
Letzter Beitrag: Paulo
  Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker Horst 6 3.993 24.06.2023, 07:50
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Schnelltests zu Covid und Aids durch Heilpraktiker Horst 0 1.459 27.07.2021, 15:10
Letzter Beitrag: Horst
  Deutscher Beamter und Schweizer Heilpraktiker(-Rechnung) utokai 2 1.767 17.02.2021, 06:46
Letzter Beitrag: utokai
  Heilpraktiker als betrieblicher Gesundheitsmanager monauel 1 1.523 18.01.2021, 17:43
Letzter Beitrag: Silke Schröder

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: