ich würde mich freuen, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könnt.
Ich habe vor wenigen Wochen die Heilerlaubnis zur Heilpraktikerin (ohne Praxis) bekommen. Meine erste Ausbildung ist Großhandelskauffrau.
Wenn ich in einem Pflegeheim Anwendungen anbiete (1 Tag die Woche/z.B. Massagen), muss ich dann ein Kleingewerbe anmelden?
Oder kann ich mich als Heilpraktikerin (auch ohne Praxis) anstellen lassen?
Wann muss ich mich wegen der Berufshaftpflicht versichern? Oder ggf. anderer Versicherungen?
Bin ich als Angestellte im Pflegeheim automatisch berufshaftpflichtversichert?
Und noch eines:
Wenn ich z.B. Öle einkaufe, wird oft eine Gewerbeschein angefordert (wenn ich vergünstigt einkaufen möchte). Aktuell arbeite ich nicht - bin gerade am sondieren. Macht es in meiner jetzigen Situation Sinn ein Kleingewerbe anzumelden. Ich suche gerade einen Teilzeitjob und möchte einige Praktika absolvieren.
Für Eure Rückmeldungen sage ich im Voraus Danke!
Euer Zwieback