Ich bin grade etwas verzweifelt - beim Infoblatt für die HPP-Anmeldung in Stuttgart steht:
"Wir weisen sie darauf hin, dass Ausbildungsnachweise zwar keinne Vorraussetzung für die Zulassung zur Kentnisüberprüfung darstellen, anderseits sind nach den neusten Ausführungen des Sozialministeriums Baden-Würtemberg Voraussetzungen für eine eine Befähigung Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, das allgemein gültigen Kriterien an Psychotherapieverfahren genügt. "
Und dann kommt eine Aufzählung, was dazu gehört, u.a. eine Ausbildung von mind. 2 Jahren, 40 Stunden Selbsterfahrung und Therapieerfahrung unter Supervision.
Mein Plan war erst die HPP-Prüfung und dann eine Ausbildung in Systemischer Therapie (will die Theorie a) hinter mir haben und b) finde ich eine bestehende theoretische Grundlage besser für eine Therapieausbildung).
Kann ich den Plan nun vergessen, weil die mich nicht zulassen...???
*Panik*
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen mit Euren Erfahrungen!
LG
Floresta