Ja ich sollte es wirklich nicht miteinander vergleichen. Mich würde mal wirklich interessieren, was wir als Heilpraktiker im Notfall machen dürfen, denn bei einem Einsatz bin ich dann auf der einen Seite Sanitäter und auf der anderen Heilpraktiker.
Als Heilpraktiker und auch als Sanitäter sollte man auch die Maßnahmen durchführen, welche man beherrscht,(da bin ich gleicher Meinung ) jedoch genau da gibt es dann immer wieder Diskussionen und zwar deshalb:
Im Einsatzfall bin ich dann Sanitäter, doch wenn ich mein Heilpraktiker habe und beherrsche dann Kanüle zu legen, sollte ich dies ja auch im Einsatz tun. Doch da wird man dann in die Schranken gewiesen und auf Ausbildung hingewiesen (kein RA usw., sondern nur Sanitäter, egal ob man HP ist).
Deshalb interessiert mich die Gesetzeslage in diesem Bereich, habe noch nichts gefunden.
Sven macht hier Notfallausbildung bei Isolde, er wollte sich mal darum kümmern, denn es zählt ja auch das Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz für Notfallpräparate usw.