Bitte berücksichtigt auch, dass Ihr bei günstigen Verträgen nach dem ersten Schaden in der Regel "rausgeschmissen" oder sanierungsgekündigt werdet, was den unangenehmen Beigeschmack hat, dass man es dem Folgeversicherer im Antrag angeben muß. Diese nehmen das oft als Grund, Euch gar nicht erst neu zu versichern.
Was man völlig vergessen kann, ist, dass man bei evtl. Rechtsunsicherheiten stehenden Fußes den Anwalt anrufen kann.
Meiner Meinung nach rechnet es sich einfach nicht.

