wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe, geht es nicht um polnische oder andere osteuropäische Pflegekräfte die hier in Deutschland in einer Familie oder bei einem alleinstehenden Pflegebedürftigen auf eine absehbare Zeit Hilfe und Dienst tun.
Sondern es geht darum mit der deutschen Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz von 1936 im Ausland eine Tätigkeit oder einen Beruf als Heilpraktiker auszuüben,dass geht in der Regel nicht.Das HP-Gesetz gilt im europäischen Ausland nicht und die Berufserlaubnis daraus anderswo auch nicht.
Es gibt Ausnahmen,aber das ist nicht die Regel.Es soll in Schottland eine Berufsausübung möglich sein!?
Wenn aber gemeint ist,das Du z.b. in Polen oder in Rumänien oder in Czechien einen alten Menschen helfen,beistehen und betreuen oder gar pflegen möchtest so kann ich mir das gut vorstellen,wie der Verdienst aus sieht ist immer mit der Pflegeperson oder den Angehörigen auszuhandeln,weil ich nicht glaube das es dafür einen aktuellen Regelsatz gibt!
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
