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Androhung einer Straftat im Internet - Druckversion

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Androhung einer Straftat im Internet - Angelika Diemar - 03.08.2021

Hallo Leute,

als HPP und admin einer facebook-Gruppe habe ich eine rechtliche Frage: Wie muss ich mich verhalten, wenn ich Kenntnis habe von der Androhung einer Straftat (Vergewaltigung und Mord) gegen eine Frau bzw. ein Kind? Die Frau wendet sich ja an mich, um Unterstützung zu finden, andererseits stehen diese Drohungen im Raum. Bisher war der Ex-Partner nicht gewalttätig, aber das schließt ja nicht aus, dass er es in Zukunft werden könnte. Mir ist diese Frau nicht bekannt, aber sie schreibt eben in meiner fb-Gruppe und als HPP frage ich mich, wie ich mich korrekt verhalte. Dankeschön.


RE: Androhung einer Straftat im Internet - Horst - 06.08.2021

Hallo Angelika, hallo miteinander,

nach der Schilderung der Betroffenen könnte es sich hier um eine Straftat handeln, nämlich Stalking bzw. Nachstellung gemäß § 238 StGB, die dein Facebook-Kontakt ernst nehmen sollte. Einen ersten Überblick auch über mögliche Gegenmaßnahmen kann sie sich online verschaffen über eine Google-Suche zu "Nachstellung, Stalking".  

Eine Hilfestellung "von Außenstehenden" ist m.E. auch bei gutem Facebook-Kontakt nur schwer möglich. Wahrscheinlich kannst du ihr vorerst nur raten, sich an eine örtliche Polizeidienststelle zu wenden, wodurch "Nachstellende" oftmals schon abgeschreckt werden.

Liebe Grüße

Horst