Dankenswerterweise hat der Fachverband Deutsche Heilpraktiker (FDH) in einem Rundschreiben informiert, dass das Sozialministerium eine neue Verordnung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Praxen erlassen hat. Diese gilt ab dem 30. Mai 2020.
Den Text des Fachverbandes Deutsche Heilpraktiker findet ihr im Anhang.
Ist die Verordnung für alle Bundesländer?
Zitat:NRW:
Wann und wo gilt die Maskenpflicht?
Seit dem 27. April 2020 besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht, an folgenden Orten Mund und Nase zu bedecken (vorerst bis zum 15. Juni 2020):
[*]in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
[*]in Warteschlangen vor den genannten Einrichtungen.
Die Maskenpflicht gilt für Kunden, Nutzer, Inhaber und Beschäftigte gleichermaßen – es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt.
Ebenfalls dürfen Beschäftigte hilfsweise – falls das dauerhafte Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung zu Beeinträchtigungen führt – ein das Gesicht vollständig bedeckendes Visier nutzen.
Danke Silke, hätte mich jetzt auch gewundert, wenn das in Brandenburg so völlig an mir vorbei gegangen wäre.