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Ich bin gerade dabei, die Notfälle bei Diabetes zu lernen und bin auf ein Problem gestoßen.
Bei einer Hypoglykämie steht in sämtlichen Büchern, dass man 40%ige Glucoselösung i.v. gibt. Allerdings habe ich nun gelesen, dass die verschreibungspflichtig ist.
Was will der Amtsarzt nun hören?
Ähnlich ist es mit dem Coma Diabeticum - in manchen Büchern steht, man soll mit physiolog. Kochsalzlösung Volumen substituieren, in anderen soll man - sofern der Patient dies bei sich hat - Insulin spritzen.
Zu guter Letzt: Muss man bei Bewusstlosen zuerst den Notarzt rufen oder zuerst stabile Seitenlage?
wir lernen, immer zuerst den Notarzt rufen.
Das würde ich auch immer machen.
Da 40% ige Glucose verschreibungspflichtig ist, hast du sie gar nicht in der Praxis, kannst die also gar nicht geben.
Außer, der Patient hat sie in der Tasche.
Es scheint aber tatsächlich Amtsärzte zu geben, die das immer noch nicht wissen.
Was man geben kann ist Gluca Gen, wenn der Patient das dabei hat.
Oder es mit der Glucose versuchen, die noch nicht der Verschreibungspflicht unterliegt.
Im Coma diabeticum kannst du einen Zugang legen aber kein Insulin spritzen wenn der Notarzt im Anmarsch ist.
Das machen die normalerweise in der Klinik weil da die nötige Überwachung gewährleistet ist.
und ich bin auch der meinung das der patient vorgeht. das heist erst stabile seitenlage und dann notarzt denn der pat. könnte sich ja beim vom stuhl fallen oder so , verletzen.
Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.
Das ist klar, dass man keinen vom Stuhl fallen lässt.
Der Notruf ist in ein paar Sekunden abgesetzt und wenn man alleine ist, ist es immer der sicherste Weg, das zuerst zu machen.
Man muss auch an die Eigensicherung denken.
Gerade bei Hypoglykämien muss man z.B. damit rechnen, dass die Leute anfangen zu krampfen und das kann auch gefährlich für einen selbst werden wenn man nah an den Leuten dran ist.
Natürlich kommt es auch immer auf den Einzelfall an.
Liebe Antje,
das ist auch bei an anderen Fällen sonst immer so gesagt oder geschrieben worden bei Notfall-Beispielen die mit diabetischen Patienten zu tun hatten.
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Hab mich mal ein wenig schlau gemacht über Glucagon-Gabe bei Hypoglykämie.
Schon wieder bin ich auf einen Widerspruch gestoßen: Glucagon gibt man auch bewusstlosen Patienten i.m. oder s.c. - Nun habe ich aber gelernt, dass man beim Schock bzw. bei drohendem Schock nur i.v. spritzen darf, aber weder i.m. noch s.c., da wegen der Kreislaufzentralisation um Schock Unterhaut und Muskeln nicht ausreichend durchblutet werden und so das Medikament nicht richtig im Körper verteilt werden kann.
(09.05.2012, 22:17)Brina schrieb: ....
Schon wieder bin ich auf einen Widerspruch gestoßen: Glucagon gibt man auch bewusstlosen Patienten i.m. oder s.c. - Nun habe ich aber gelernt, dass man beim Schock bzw. bei drohendem Schock nur i.v. spritzen darf, aber weder i.m. noch s.c., da wegen der Kreislaufzentralisation um Schock Unterhaut und Muskeln nicht ausreichend durchblutet werden und so das Medikament nicht richtig im Körper verteilt werden kann.
Hier geht es um zwei ganz unterschiedliche Dinge:
Man darf nicht Bewusstlosigkeit und Schock (= Kreislaufversagen) gleichsetzen.
Bei einer Hypoglykämie liegt ja kein Schock im Sinne eines Kreislaufversagens vor. Deshalb kann s.c. oder i.m. injiziert werden.
Oh, dann hab ich das wohl immer falsch verstanden.
Ich dachte nämlich immer, dass Hypoglykämie auch eine Form des Schocks ist, weil manchmal auch von "hypoglykämischem Schock" die Rede ist.
Leider hab ich aber in keimem meiner Bücher eine genauere Begründung gefunden, ob bzw. wieso es bei Hypoglykämie zum Schock kommt. Könnte es mir höchstens so erklären, dass durch den Glukosemangel im Kreislaufzentrum im Stammhirn ähnliche Funktionsstörungen/Funktionsausfälle zustande kommen könnten wie beim neurogenen Schock?
Aber müsste man dann im Notfall bei Hypgoglykämiedoch nicht auch Volumen i.v. substituieren?