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wie es sich bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" oder andernfalls "klassische Homöopathie" verhält. Es ist, so glaube ich, nicht dasselbe, nur worin liegt der exakte Unterschied - es geht um einen Estattungsantrag bei einer Zusatzversicherung. Diese lehnt die Erstattung einer Arztrechnung ab, die behandelnde Ärztin trägt den Titel "Dr. med. ....
Ärztin für klassische Homöopathie". Die Versicherung beruft sich auf Ihre Bedingungen, Homöopathie ist zwar versicherter Bestandteil, aber nur wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" trägt! Jedoch - ich verstehe nicht ganz - wenn homöopathische Behandlung erbracht wird, dann ist man doch wohl bei einem Arzt mit Ausbildung in klassischer Homöopathie in bester Hand....
und wenn ich Behandlung mit Naturheilverfahren möchte, so gehe ich zu einem entsprechenden Arzt.