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Steuer
#1
Hallo Kollegen,
habt Ihr ne Ahnung, ob ich die Kosten welche in den kommenden zwei Jahren auf mich zukommen, bei der Lohnsteuer geltend machen kann?
So wie sämtliche Lehrgangs- und Seminargebüren, Literatur usw..
Die Ausbildung hat zwar nicht unbedingt was mit meiner gegenwärtigen Arbeit zu tun, allerdings plane ich in 2-3 Jahre eine eigene Praxis und dafür brauch ich die Ausbildung nun mal.
Lässt das Finanzamt so ein Argument gelten?

Gruß Michel
Nicht alles und jeden so wichtig nehmen!
Vor allem nicht sich selbstTongue
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#2
Hallo Michel,
die Kosten der Ausbildung, die für Lehrgänge Literatur auch Seminargebühren,Fahrtkosten zu Messen mache ich bei der Steuererklärung geltend.

Da ich aus keinem medizinischen Beruf komme ist das für mich keine Fortbildung sondern eher eine Weiterbildung.

Die abzusetzenden Beträge wechseln fast jährlich und erscheinen mir manchmal willkürlich.

Informationen bekommt man wenn nicht vom Finanzamt auf jeden Fall von einem Heilpraktikerverband oder einfach über das Internet.

Noch ein Tipp am Rande wer glaubhaft macht,dass er einer auswärtigen Lerngruppe angehört,kann die Fahrtkosten dorthin auch geltend machen.Big Grin
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#3
aaaaahhhh,
cool Werner! Da bin ich ja schon mal en Stück weiter

Danke Dir
Nicht alles und jeden so wichtig nehmen!
Vor allem nicht sich selbstTongue
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#4
Hallo Michael,

alle kosten von der Ausbildung fleißig unter Werbungskosten absetzen ( Bücher, Hilfsmittel, Fahrtkosten, Hotels etc. ). Die Erklärung brauchst Du nicht mal Wink

Liebe Grüße
Yvonne
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