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Öffentlicher und geschlossener Bereich
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Hallo an Alle, ich bin Munja und habe Ende Januar meine Prüfung bestanden! Deshalb höre ich mir jetzt die Aufzeichnung an. Ich. In ganz begeistert und danke Silke für das verständliche Erklären. Meine Frage:
Ich bin bisher Kosmetikerin und mache Massagen/Shiatsu. Ich habe eine eigene Praxis/Studio und ein Gewerbe.
Wenn jetzt jemand eine Kosmetische Behandlung möchte, rechne ich das ganz normal als Einnahme über das Gewerbe ab. Sollte sich dahinter eine Akne/Rosacea etc befinden, kann ich es über die Gebührenverordnung abrechnen, oder?
Vielleicht kennt sich jemand mit dieser Kombination von Kosmetik, Massage und Heilpraxis aus und könnte mir noch Tipps geben.
Herzlichen Dank
Munja
Dankeschön!
Das bedeutet unter Umständen muss ich die Behandlung Abrechnungstwxhnisch splitten und einen Teil über HP und einen Teil Gewerbe abrechnen? Oder kommt derjenige, der mit Akne etc kommt generell zu mir aus therapeutischer Sicht?