Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hygienegesetz
#1
Lieber Horst,

ich bräuchte bitte deine Hilfe bzgl. des Hygienegesetzes für Bayern.

Wo finde ich das, und es gibt wohl 7 neue Gesetze dazu?

Vielen Dank schon mal im Voraus für deine Hilfe.
Herzensgrüße
Simone
Heart
Antworten Zitieren
#2
Liebe Simone,

bis Horst sich noch mal mit den wichtigen fachlichen Details zu deinen Fragen meldet:

Vielleicht findest du hier schon die eine oder andere Antwort:

http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
Antworten Zitieren
#3
Hallo Simone,
Hallo miteinander,

wie Du schon dem Katalog des Landesgesundheitsamtes Bayern (Link bei Silke) entnehmen kannst, gibt es kein "Hygienegesetz", weder für Bayern, noch für den Bund.
Das Hygienerecht ist entsprechend den mannigfaltigen und komplexen Risikobereichen völlig aufgesplittert.

Auch die in der Link-Sammlung des LgL-Bayern aufgeführte Bayerische Hygieneverordnung "zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen" gibt in Hygienefragen für Heilpraxen (wenn denn überhaupt invasiv tätig) kaum klare Regelungen vor.

Grundlage diesbezüglich für die Länder-Hygieneregelungen (Verordnungen der Bundesländer, die weitgehend übereinstimmen), ist hierbei § 23 IfSG, der den Länder "Hausaufgaben" zum Erlass ihrer Hygieneverordnungen gegeben hat.
Hierbei läuft fast alles auf die Grundanforderung des § 23 Abs. 3 IfSG hinaus, die auch für Heilpraxen gilt:
"Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicher zu stellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreiterung von Krankheitserregern zu vermeiden:

.........9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe."

Was derartig erforderliche Maßnahmen sind, überlässt der Bund (und damit auch die Länder) großzügig dem RKI :

" Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI und der Kommission für Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim RKI beachtet worden sind."

Die entspricht auch den Regelungen der einzelnen Bundesländern. (D.h. nur mit den einzelnen konkreten Empfehlungen des RKI bist Du auf der sicheren Seite).

Aber auch das RKI hat keine einheitlichen und umfassenden Hygieneempfehlungen. Die Empfehlungen sind in einer fast unüberschaubaren Zahl von einzelnen Lebens-/Praxisbereichen zersplittert.

Sorry, ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich das Ziel Deiner Fragestellung richtig erahnt/erraten oder wenigstenz gestreift habe.

Wenn nicht, gibt Silkes Link-Liste eine weitere Hilfestellung für das Herantasten an die Problembereiche, auf die es Dir aktuell ankommt.

GlG

Horst
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: