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angeborene Toxoplasmose
#1
Wird die angeborene Toxoplasmose immer diaplazentar übertragen? Oder gibt es noch andere Ansteckungs-Möglichkeiten für diese Form der Toxoplasmose?

Da der HP Behandlungsverbot hat für die angeborene Toxoplasmose frage ich mich außerdem, wie man eine angeborene Toxoplasmose diagnostizieren kann, in dem Fall, dass sie erst nach Jahren bis Jahrzehnten zum Ausbruch kommt. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
Bonnie
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#2
Hallo Bonnie,

Du stellst gute Fragen und das mein ich so wie ich sageSmile

Mir ist die Toxoplasmose auch noch nicht so klar gewesen, daher hab ich mich da grad noch mal in Isoldes Buch belesen (Infektions-KH steht eh auf dem Lernprogramm bei mir im Moment mehr denn je...)

Also...erstmal vornweg, das Kind wird nur dann geschädigt, wenn sich die Mutter WÄHREND der Schwangerschaft mit Toxoplasmose infiziert. Ist die Mutter aber VOR der Schwangerschaft mit Toxoplasmose infiziert gewesen, ist eine  Schädigung des Kindes eher unwahrscheinlich.

Das heißt, wenn die Mutter sich während der Schwangerschaft Toxoplasmose einfängt, kommt das Kind mit Schäden dahingehend auf die Welt. Der Schweregrad der Schäden des Neugeborenen richtet sich nach dem Zeitpunkt der Ansteckung, also wann sich die Mutter das Ding eingefangen hat.  Infektion mit T. kurz vor der Geburt des Kindes, da kann es zur generalisierten Toxoplasmose (werde Toxoplasmose der Einfachheit halber hier mit T. abkürzen) mit Myokarditis, Pneumonie, Hepatosplenomegalie mit Ikterus möglich, Erbrechen, Hautblutungen  und Durchfall kommen.
Hat sich die Mutter etwas früher infiziert geschieht das Generalisationsstadium vorgeburtlich, und das Kind kann mit Enzephalitis, Ader-und Netzhautentzündung des Auges (Choriorenitis genannt - auch so ein schickes FremdwortWink) geboren werden.
Infiziert sich die Mutter noch früher bzw. sehr früh, ist aber schon schwanger, kann das Kind mit einem Hydrozephalus (Wasserkopf) , mit Augenschäden und/oder mit intrazerebralen Verkalkungen (heißt Verkalkungen im Gehirn) auf die Welt kommen.

Toxoplasmoseerreger (Toxoplasma gondii - ein Protozoon/einzelliges Lebewesen) werden Katzenkot und durch Fleisch von infizierten Tieren übertragen. Im infizierten Fleisch ist der Erreger in sehr widerstandsfähigen Zysten eingeschlossen. Der Erreger ist weltweit bei Säugetieren und Vögeln zu finden.

Daher ist es auch ratsam, das Schwangere eher von Katzen Abstand nehmen sollten, um sich nicht zu infizieren und wenn Katzen im Haushalt sind, das Schwangere davon absehen, Katzenklos zu reinigen, um sich nicht zu infizieren.

Ok, das ganze hier sagt, das Toxoplasmose nicht immer diaplazentar übertragen wird, sondern die Ansteckung durch verseuchtes Fleisch und Katzenkot geschehen kann.

Die Diagnostik geht hier über das Blut, oder durch Liquoruntersuchung, je nachdem wie die Krankheit verläuft, finde ich den Nachweis entweder im Blut oder im Liquor.

Liebe Bonnie, ich hoffe, ich konnte Dir Antwort auf Deine Frage geben...was mich angeht, mir ist nach Durcharbeiten dieser Infektions-KH, die Toxoplasmose etwas klarer geworden - hier ein lieber Dank an Isolde Rolleyes für ihre Art, in ihrem Buch, Wilchtigstes in kurzer, knapper und gut verständlicher Art und Weise rüber zu bringen. Danke IsoldeSmile

Liebe Grüße und einen schönen Tag Dir bzw. Euch hierSmile

Ela
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#3
Liebe Ela,

danke für Deine große Mühe! Soweit hatte ich es bisher auch verstanden.

Die angeborene T. wird also immer diaplazentar übertragen.

Woher kann man aber wissen, dass es sich um die angeborene Form handelt (und nicht um Toxoplasmose) - da ja nur für die angeborene T. Behandlungsverbot besteht?
Heißt das im Klartext: Behandlungsverbot bei Toxoplasmose (denn es könnte sich ja um eine angeborene T. handeln, die erst nach vielen Jahren auftritt)?
Oder beschränkt sich das Behandlungsverbot auf Neugeborene mit angeborener Toxoplasmose?

Ist meine Frage jetzt besser verständlich?
Bonnie
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#4
Ich denke, das BV bezieht sich auf beide Formen, so hab ich das verstanden. Und außerdem, denk ich,d as wenn die Mutter mit Toxoplasmose infiziert ist, das sie da auch Symptome hat, und entsprechend untersucht wird, z.B. Erregernachweis im Blut, oder einer Liquoruntersuchung.

Die angeborene T. wird immer diaplazentar übertragen, so versteh ich das, sonst wär sie ja nicht angeboren. Es muß ja um das heraus zu finden, ein Verdacht bestehen. Mir ist, das die angeborene T. von Anfang an offensichtlich ist,durch die Fehlbildungen und Krankheiten, mit denen Neugeborene auf die Welt kommen, die mit T. infiziert sind.

Was die Tatsache angeht, das die Krankheit erst viele Jahre nach Ansteckung zum Ausbruch kommen kann, das könnte sich doch auf den anderen Ansteckungsweg z. B. über verseuchtes Fleisch beziehen. Weiß ich aber ehrlich gesagt auch nicht genau fragendist für mich aber die einzig logische Erklärung.

Würde daher für mich heißen, die diaplazentar übertragene Toxoplasmose ist sofort offensichtlich bei den Neugeborenen,  durch die angeborenen KH, mit denen sie auf die Welt kommen. Und die z.B. über verseuchtes Fleisch übertragene Toxoplasmose, kann sofort oder einige viele Jahre später erst auftreten.

LG
Ela
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#5
Ich habe es anders verstanden:

- Laut IfSG besteht Behandlungsverbot nur für die angeborene Toxoplasmose.

- Auch eine angeborene Toxoplasmose kann erst viele Jahre später auftreten.
Ich habe beim RKI dazu gefunden, dass i.d.R. nur die zum Zeitpunkt der Geburt klinisch oder serologisch auffälligen Fälle gemeldet werden.
Das würde also heißen, wenn nicht gemeldet wurde, dann kann der HP theoretisch behandeln, da die Erkrankung ja nicht diagnostiziert wurde.
(unter der Überschrift Vorkommen bei: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Epid...smose.html).
Bonnie
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#6
Danke Bonnie für Deine klare Antwort - das mit dem BV ist weder in Isoldes Buch, noch bei der Richter offensichtlich...so konnte ich auch nicht anders antworten, wie ich es hier getan hab, bis zum RKI war ich daher noch nicht vorgedrungen Blush muß ich beschämederweise sagen.

Hab mir gerade den Link angesehen, und ja da hast Du dann Recht, wenn Toxoplasmose nicht offensichtlich diagnostiziert ist, das wir dann behandeln dürfen. 
Doch wie bewegt sich das dann, wenn wir einen Verdacht haben? Muß ein Verdacht auf Toxoplasmose gemeldet werden. Stell mir das so vor, wenn ich einen Patienten hätte bei dem ich einen Verdacht auf Toxoplasmose hätte, den würde ich sofort an einen dafür spezialisierten Arzt verweisen und höchstens, wenn es mir gesetzlich erlaubt ist, ergänzend zur Schulmedizn heilbringend mit einwirken, voraus gesetzt das der PAtient das möchte und mir das gesetzlich gestattet ist.

Nur was ich noch nicht ganz verstehe, beim RKI wird § 7 genannt, also die reine Nennung des Erregers durch das Labor, wenn so ein Erreger diagnostiziert wird. Wenn § 7 in Kraft tritt, tritt dann § 24 BV für uns automatisch in Kraft? Weiß ist ne blöde Frage, schäm mich auch bissel dafür, komm aber mit den ganzen Paragraphen im Moment noch nicht so klar... Blush hoffentlich wird das noch bis zur Prüfung das ich da durchsteige.

Werde was das angeht hier, noch mal genau nachfragen, wenn ich heute in einer Woche Prüfungsvorbereitungsseminar hab in Dresden...und Dich dann die Antwort hier wissen lassen.

LG und ein schönes erholsames Wochenende Dir
Ela
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#7
Liebe Ela,

wenn wir Verdacht auf Toxoplasmose haben, müssen wir nicht melden, denn für uns besteht keine Meldepflicht.
Und Toxoplasmose darf der HP behandeln, nur eben nicht die angeborene Toxoplasmose.

Das RKI nennt § 7, weil dort die Erreger aufgelistet sind, bei denen für den Arzt Meldepflicht besteht. In diesen Fällen besteht für HPs Behandlungsverbot.

Also vermute ich, dass wenn die Erkrankung nicht durch den Arzt gemeldet wurde, kann der HP auch behandeln.
Besteht allerdings Verdacht auf angeborene Toxoplasmose, die erst nach vielen Jahren in Erscheinung tritt - dieser Fall dürfte eher sehr unwahrscheinlich sein - denke ich, sollte der HP aufgrund der Sorgfaltspflicht nicht behandeln.
Bonnie
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#8
Stimmt, der Erreger steht ja nur in §7 -  da sind wir uns ja was den entsprechenden Angang und auch Umgang mit Toxoplasmose angeht, weitest gehend einig - auch ich achte da sehr auf die  Sorgfaltspflicht...danke Dir noch mal für Deine klaren Worte hier.

LG
Ela
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#9
Ich danke Dir für Deine Überlegungen und Beiträge!
Bonnie
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#10
GernSmile Unterhalte mich hier gern mit Dir über medizinsiche Fragen...und überhaupt.

Ela
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