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Zu Risiken und Nebenwirkungen der EU-Tierarzneimittelverordnung
#1
Hallo miteinander,
zur Zeit sorgt ein EU-Entwurf für ein EU-weite Neuregelung über Tierarzneimittel zumindest unter Tierheilpraktikern für große Aufregung, da befürchtet wird, dass THPs künftig z.B. keine Homöopathika verabreichen könnten.

Meines Erachtens ist diese Aufregung - zumindest in der  aktuellen Fassung des Entwurfes - nicht begründet Smile .

Schaun wir uns mal die hier relevanten Regelungen an:

Titel der VO: "VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Tierarzneimittel

 
Artikel 1
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden Inverkehrbringen, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Pharmakovigilanz, Kontrolle und Verwendung von Tierarzneimitteln geregelt
 
Artikel 4
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
(1)
Tierarzneimittel“ alle Stoffe oder Stoffzusammenstellungen, die mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
(a) Sie werden zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten angeboten;
(b) sie sind dazu bestimmt, im oder am tierischen Körper angewendet oder einem Tier verabreicht zu werden, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu verändern, oder eine medizinische Diagnose zu erstellen;
© sie sind zur Erleichterung des Sterbens von Tieren bestimmt.

Anmerkung: Sicherlich sind auch Homöopathika Arzneimittel, aber

 
Art. 4 Abs. 7)
homöopathische Tierarzneimittel“ sind Tierarzneimittel, die nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, falls dort nicht enthalten, nach einem in den derzeit offiziell gebräuchlichen Arzneibüchern der Mitgliedstaaten beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren aus homöopathischen Ursubstanzen hergestellt worden sind;
 
Erfasst werden daher nur Arzneimittel, die zur Behandlung von Tieren bestimmt sind, also zu diesem Zweck hergestellt wurden oder werden sollen.

Nun werden aber die Globuli Arnika D6 oder nux vomica D 30, die ich meinem Wauzi gebe, nicht zur Behandlung von Tieren, sondern für Menschen hergestellt und sind auch zu diesem Zweck registriert.

Möglicherweise gibt es auch spezielle Homöopathika, die speziell zur Anwendung am/im Tier bestimmt sind Huh, diese müssen aber dann auf der Packungsbeilage die Bezeichnung "homöopathisches Tierarzneimittel tragen (Artikel 13i) - habe ich bei meiner Arnika D6 noch nie gesehen Rolleyes.

Soweit mein Statement

GlG
Horst
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#2
Ich lese ja übertriebene Auslegungen auch nicht gern, allerdings bin ich nicht so sicher, dass der Text SO, wie er aktuell ist, nicht doch zur Bedrohung werden kann. Spätestens wenn die Pharmalobby sich mal wieder bedroht fühlt, wird damit argumentiert.

Zitat:
Artikel 4 
Begriffsbestimmungen 
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 
(1)
Tierarzneimittelalle Stoffe oder Stoffzusammenstellungen, die mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen: 
(a) Sie werden zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten angeboten; 
(b) sie sind dazu bestimmt, im oder am tierischen Körper angewendet oder einem Tier verabreicht zu werden, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu verändern, oder eine medizinische Diagnose zu erstellen; 
© sie sind zur Erleichterung des Sterbens von Tieren bestimmt.

Wenn diese EINE Beschreibung ausreicht, um einen Stoff als Tierarzneimittel gelten zu lassen, dann ist jeder Krümel MSM, jede Prise Grünlippenmuschel, jede Nahrungsergänzung, orthomolekulare Therapie und erst Recht jedes homöopathische Mittel in dem Moment ein Tierarzneimittel, in dem es einem Tier verabreicht wird, wenn es einem anderen Zweck dienen könnte als Nahrung. Diese soll allerdings häufig auch metabolische u immunologische Wirkung haben ;-)
Etliche Kräutermischungen werden für Tiere zu Heilzwecken oder zur Gesunderhaltung angeboten, oder einfach für Tiere. 
All diese Stoffe würden unter dieser Formulierung zu Tierarzneimitteln werden.
Es gibt etliche Firmen, die von Nahrungsergänzungen für Tiere leben .....

Natürlich kann der einzelne Tierhalter seinem Tier geben, was er will, es wird keiner kontrollieren, nur als THP darf ich vielleicht nichts mehr verordnen. 
Ich hoffe inständig, dass die Textschreiber "nur unbedacht" geschrieben haben und die Verbände Gelegenheit bekommen, zur Umformulierung aufzufordern.

Aus der Antwort, bzw in Vorbemerkung 1 u 2 des Bundestags auf eine kleine Anfrage geht durchaus hervor, dass die aktuelle Fassung zu überarbeiten ist.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806558.pdf


In diesem Zusammenhang halte ich es für gut, wenn die THP-Verbände Gelegenheit bekommen, ihre/unsere Sicht und Sorge vorzutragen.
Insofern macht es schon Eindruck, wenn innerhalb eines Monats 50.000 Stimmen dafür zusammen kommen.
Dies würde auch deutlich machen, dass "auf den Punkt" sehr viel Leute aktiv werden.

Dafür, dass ich in den ersten Tagen noch an einen Hoax, wie vor ein paar Jahren dachte, fühle ich mich nun doch ganz schön beteiligt  Angel
LG Petra
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#3
Ich teile Petras Sorge leider, und ich gehöre nicht zu denjenigen, die auf jeden Zug aufspringen. Aber die Formulierung ist so allgemein gehalten, dass man alles da reininterpretieren kann.

„Tierarzneimittel“ alle Stoffe oder Stoffzusammenstellungen, die mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
(a) Sie werden zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten angeboten;


Darunter fallen alle Kräuter, Nahrungsergänzungen, da kannst Du alles reinpacken.

(b) sie sind dazu bestimmt, im oder am tierischen Körper angewendet oder einem Tier verabreicht zu werden, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu verändern, oder eine medizinische Diagnose zu erstellen;

Also auch Akkupunktur, Magnetfeldtherapie usw., so ziemlich alles, da könnte man auch weit in die Physiotherapie eingreifen.

Klar kann man jetzt argumentieren, dass es so wahrscheinlich nicht gemeint ist. Aber was ursprünglich mal gemeint war, interessiert am Ende niemanden mehr. Dann zählt nur noch, was im Gesetz steht.

Ich hoffe sehr, die ganzen THPs in Deutschland mobilisieren ihre Kundschaft. Wir sind jetzt bei etwas über 13000 Unterschriften, von 50000 sind wir noch weit entfernt Confused
Herzliche Grüße
Michaela
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#4
(05.02.2016, 07:42)Jenni schrieb: ......

Klar kann man jetzt argumentieren, dass es so wahrscheinlich nicht gemeint ist. Aber was ursprünglich mal gemeint war, interessiert am Ende niemanden mehr. Dann zählt nur noch, was im Gesetz steht.

......

Nicht ohne Grund sind Gesetzte oft für den Normalbürger so unverständlich, weil normalerweise aber auch JEDE Eventualität der Missdeutung ausgeschlossen wird. Und dann hier so eine Lari-fari-Formulierung? Ein Schelm, der Böses dabei denkt ?..... 

LG Petra
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#5
Hallo miteinander,
da habe ich wohl etwas unverständlich ausgedrückt Blush.
aber die von der EU vorgeschlagenen Definitionen von Arzneimitteln entsprechen seit langen Jahren der Arzneimittelpraxis und auch dem bisherigen deutschen Arzneimittelrecht.

Arzneimittel sind zunächst nur Stoffe, d.h. materielle Materialien.
Therapien wie Akkupunktur, Magnetfeld- oder Physiotherapie fallen per se nicht darunter.

die Definition unter a) entspricht exakt der für ein Präsentationarzneimittel , d.h. ein Mittel, das "zu Heil- oder Krankheitsverhütungszwecken angeboten und beschrieben wird, gleich, ob diese Wirkungen nach wissenschaftlicher Bertrachtungsweise mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind oder nicht.

Die Definition unter b) entspricht der eines Funktionsarzneimittels, bei dem eine wissenschaftlich nachweisbare pharmakologische Wirkung besteht.
Nicht darunter fallen daher Nahrungs- oder Futterergänzungsmittel zur Erhaltung eines positiven Allgemeinzustandes (z.B. Bachblüten, Kräuterzugaben zum Futter, Tees, soweit sie nicht zur Heilung/Verbesserung eines krakhaften Zustandes eingesetzt werden).

Die Definition zu c) setzt ebenfalls eine pharmakologisch Wirkung voraus.


Diese Definition der Arzneimittel gilt für die Behandlung von Mensch und Tier. Soweit das Arzneimittel jedoch gezielt und speziell für die Behandlung von Tieren hergestellt werden soll/wurde, handelt es sich um ein Tierarzneimittel und soll damit Gegenstand der geplanten EU-Verordnung werden.

Zielsetzung der Verordnung ist es schon, dass in späterer Zukunft Tiere nur noch mit Tierarzneimitteln behandelt werden sollen (auch mit homöopathischen Tierarzneimitteln). Ob und bis wann diese jedoch zur Verfügung (selbstverständlich auch den Tierheilpraktikern) stehen, ist nicht prognostizierbar. In dieser Übergangszeit besteht jedoch - auch nach der jetzigen Entwurfsfassung - kein Verbot der Anwendung humanmedizinischer Homöopathika.

Da auch nach der bisherigen Stellungnahme des Bundestages eine Revision der vielfältigen Ungereimtheiten der Entwurfsfassung gefordert wird, sollten wir die weitere Entwicklung dieses Vorstoßes beobachten und auch kritisch begleiten.

GlG
Horst
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#6
Hallo Horst,

vielen Dank für Deine Ausführungen und die Mühe, die Du Dir gemacht hast.

Wie Du schon schreibst, wir sollten es weiterhin kritisch beobachten. Deshalb finde ich es auch wichtig, die Petition zu unterschreiben, einfach damit den Politikern klar wird, dass das Volk eine Meinung dazu hat und sich von der Pharmalobby nicht diktieren lässt, wie es leben will. Altenative Heilmethoden haben ihre Berechtigung, sie gehören aber nicht in die Hände derjenigen, die sie eigentlich ablehnen. Und genau deshalb müssen wir wachsam bleiben.
Herzliche Grüße
Michaela
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