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Scheidenpilz
#1
Hallo
kann mir ev jemand helfen?

Es geht um einen Fall von immerwiederkehrender Scheidenpilzbelastung.

Nach Behandlung mit Canesten heilt die Pilzbelastung ab, aber trotz verwendung von Vagisan bricht der Pilz z.B. nach einer Nacht mit - arbeitsbedingtem - Schlafmangel oder auch nach sitzen auf kaltem Sitz oder besuch einer fremden Toilette wieder aus

Was kann helfen

Ich habe bereits mit Radionik behandelt
Nosoden zur Ausleitung der Candidabelastung
zusätzlich Majorana Vaginalgel gegeben sowie
Carbo Betulae cum Methano, welches laut Vademecum medizinisch bestätigt ist.

Die Mittel wirken auch gut und die Belastung heilt schnell ab, ist aber leider sehr schnell wieder zurück...

Weiß jemand einen Rat?

Danke
Liebe Grüße
Marion
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#2
Hast du mal den Stuhl auf Candida untersucht? Der Darm ist nur durch dünne Schleimhaut von der Scheide getrennt. Da kann es schnell zu übergreifenden Infektionen kommen. Ein wenig Verstopfung, Geschlechtsverkehr.....alles presst und reibt die dünne Barriere zusammen.
Viele liebe Gruesse, Macala Heart

Glückliche Patentante von nadinebe
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#3
Danke für den Hinweis

Bei uns in Österreich dürfen wir das nicht, aber ich werde sie dann mal zum Arzt zur Stuhluntersuchung schicken
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#4
Habt ihr es schon mit Tampon mit Joghurt getränkt und eingeführt probiert. Ist der Partner mitbehandelt worden? Nicht das da ein Pink pOng effekt auftritt!
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#5
Sitzbäder in Kaiser Natron wirkt wahre Wunder!!! GLG Barbara
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#6
Es gibt einige ganzheitliche Ansätze und ich kenne mich mit den ggf. einschränkenden Gesetzen in Österreich nicht aus.


In Deutschland gilt:

„Die Behandlung von Personen, die an einer der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder § 34 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, ist insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet. Satz 1 gilt entsprechend bei sexuell übertragbaren Krankheiten und für Krankheiten oder Krankheitserreger, die durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 15 Abs. 1 in die Meldepflicht einbezogen sind. Als Behandlung im Sinne der Sätze 1 und 2 gilt auch der direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer Infektion oder übertragbaren Krankheit; (...).“




Zitat aus dem Kommentar zum IfSG von Bahles/Baumann, Kohlhammer Verlag:
„Durch die einschränkende Formulierung «insoweit» in [IfSG § 24] Satz 1 ist nur die Behandlung im Hinblick auf die in der Vorschrift genannten Krankheiten oder Krankheitserreger unter den Arztvorbehalt gestellt. Leidet ein Kranker oder Infizierter gleichzeitig noch an einer anderen Krankheit, so untersagt die Vorschrift nicht, dass der Kranke oder Infizierte in Hinblick auf die andere Krankheit nicht auch von einer Person, die nicht Arzt ist, behandelt wird.


Merke:
Sexuell übertragbare Krankheiten (STD, sexually transmitted deseases) im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sind :


(a) die ‘klassischen’, bakteriell bedingten Geschlechtskrankheiten (früher schon Hp-Verbot, durch GeschlkrG): Syphilis (Erreger Treponema pallidum), Gonorrhoe (Erreger Neisseria gonorrhoeae), Ulcus molle (Erreger Haemophilus ducreyi) und Lymphogranulomatosis (in D seltene Serovare von Chlamydia trachomatis) –

(b) Infektionen mit folgenden weiteren Bakterien:
Chlamydia trachomatis sowie genitale Infektionen mit Mucoplasma hominis oder Ureaplasma urealyticum –

© Infektionen mit folgenden Viren:
Herpes simplex Virus (bei genitaler Infektion – vor allem Typ 2), Hepatitis B Virus, Zytomegalievirus, Papillomviren, Molluscum-contagiosum-Virus, HIV (AIDS) –

(d) Genitale Mykosen:
Candida albicans –

(e) Ektoparasiten:
Sarcoptes scabiei (Krätze)



Das bedeutet:

Es wird die Patientin behandelt aber keine Kausaltherapie bezüglich der vaginalen Candida albicans Infektion. Ich würde auch empfehlen, reale Fälle nicht in öffentlich lesbaren Bereichen zu besprechen. Wir haben für alle Kursteilnehmer im Bereich der Frauenheilkunde ja auch den Bereich für die Fallbeispiele. Alternativ gibt einen Bereich für alle HPs. Für die Bereiche wird man von der Schule jeweils freigeschaltet. Dort findet Fallintervision statt.

Evtl. ein Tipp für solche Fälle?
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#7
Danke für die Antworten Smile

Bei uns in Österreich darf man gar nicht behandeln
Ich habe ein Radionikgerät welches nur über " Schwingung" arbeitet und das ist erlaubt und erzielt auch gute Erfolge zB beim Ausleiten

Ich habe noch keine Praxis eröffnet aber Familie und Freunde zum üben.
Ich möchte auch hier schon positive Ergebnisse haben, daher versuche ich ihnen eben zusätzliche Tipps zu geben.
Ich finde das nur ein Komplettpaket wirklich gute Resultate zeigt.

Eben das ich ihr zu den Canesten, die sie sowieso schon verwendet noch das Majorana gel oder auch Carbo Betulae empfehle.
Dass sie mit Vagisan oder Döderlein den Ph Wert regulieren soll und es allgemein vorteilhaft wäre das Immunsystem zu stärken.

Ob sie es versucht, muss sie selber entscheiden.

Aber ich bin froh über den Hinweis mit dem Gesetz, da ich noch genauer darauf achten werde.

Heart Danke
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