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Studiengebühren und Steuer
#1
Guten Abend,

Vielleicht könnt ihr mir kurz weiter helfen. Hattet ihr Probleme die Studiengebühren bei der Steuer anzugeben und anerkannt zu bekommen?

Bei mir soll es nicht anerkannt werden Undecided


VG

Corinna
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#2
Hallo Corinna,

ich kann die Studiengebühren geltend machen und sie werden auch anerkannt. Auch weitere Kurse, wie z.B. Ernährungs- und Gesundheitsberatung werden anerkannt.

Wie ist es denn bei dir? Arbeitest du und machst sowieso eine Einkommenssteuererklärung?

ich gebe sie unter "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung: Ehefrau..." an. Nennen tue ich das ganze HPA Lehrgangs- und Seminargebühren.

Wie gesagt, seit 2011 wird alles anerkannt, auch Bücher,...usw.
Heart-liche Grüße

Britta



In der Wut verliert der Mensch seine Intelligenz
Dalai Lama
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#3
Hallo Corinna,

ich mache das ebenso wie Britta, wurde auch alles anerkannt, allerdings unter einem Vorläufigkeitsvorbehalt. Die Voraussetzung der endgültigen Anerkennung, ist die ernsthaft erkennbare Absicht auch Einnahmen zu erzielen.
Soweit bei meinem Finanzamt.
Hast Du eine schlüssige Erklärung bekommen, warum deine Fortbildungs, bzw. Ausbildungskosten (hierin liegt ein Unterschied) gar nicht anerkannt werden sollen?

Irene
Der Weg ist das Ziel...........
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#4
Vielen Dank ihr beide für die Antworten!

Keine schlüssige Ablehnung. Bin am Arbeiten und mache ganz normal meine Einkommenssteuererklärung. Meine anderen Fortbildungskosten für Fortbildungen wurden anerkannt. Dann muss ich mich wohl noch mal damit beschäftigen und Einspruch erheben!

VG

Corinna
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#5
Hallo Corinna,

weiss jetzt nicht was Du arbeitest, aber wenn die HP-Ausbildung von Nutzen für Deinen jetzigen Beruf ist, dann kannst Du sie auch absetzen. Ich habe mir von meinem Chef darum ein Schreiben aufsetzen lassen und dies beigelegt. Hat so prima funktioniert als Fortbildungskosten.

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#6
Ich habe meiner Steuererklärung auch ein schreiben beigelegt, dass ich diese Ausbildung mache, um mich beruflich weiterzubilden. Ich hatte auch keinerlei Probleme.
LG, Romina Angel

Gibt Dir das Leben mal nen Knuff,
dann weine keine Träne.
Lach Dir nen Ast und setz Dich druff
und wackle mit de Beene
 


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#7
Hallo Corinna,

jetzt nochmals: Ich weiß nicht in welchem Bereich du arbeitest, sollte das jedoch bereits ein Beruf in therapeutischer Richtung sein, dürfte es kein Problem darstellen Fort-; bzw. Weiterbildungskosten als Werbungskosten anzusetzen und geltend zu machen.
Schwieriger ist es nur, wenn du eine komplett neue Ausbildung machst, dann fällt es unter
Sonderausgaben
und setzt die reelle Chance voraus, dass auch Einnahmen erzielt werden. Wie hier jedoch der Zeitrahmen ist, in welchem dies eintreffen sollte, ist denke ich schon unterschiedlich.

Irene
Der Weg ist das Ziel...........
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#8
Hallo Corinna,ich habe die Kosten der HP-Ausbildung immer abgesetzt,obwohl ich in einem technischen Beruf arbeite,zwar auch im Gesundheitswesen aber nicht medizinisch,therateutisch oder pflegerisch.
Das bezog sich nicht nur auf die Studiengebüren sondern auch auf Literaturkauf,Seminargebüren und anfallende Reise und Übernachtunskosten.
Sowie auf Kosten die durch Lerngruppenbildung anfielen.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#9
Unser Steuerberater hat mir gesagt, sofern es sich um eine Ausbildung handelt, mit der man in absehbarer Zeit Einkommen erzielen möchte, sind die Ausbildungskosten absetzbar. Auch, wenn Du in bislang in einem anderen Fachgebiet arbeitest. Angeblich alles, Schulgebühren, Bücher, Reise- und Übernachtungskosten, etc.
Das deckt sich ja auch mit dem, was Ihr anderen schon so oder so ähnlich geschrieben habt.

Solltest Du schon im medizinischen Bereich arbeiten, kannst Du es sicher als Fortbildungskosten geltend machen, evtl. so wie Gini geschrieben hat, mit Bescheinigung. Dann kannst Du die Kosten aber nur bis zu einer bestimmten Höhe im Jahr absetzen.

Von daher klemm Dich am besten nochmal dahinter,auch wenn es nervig ist, nicht dass Dir was durch die Lappen geht.

Ich drück Dir die Daumen!
Heart-liche Grüße
von Cathrin



www.gesunde-mitte-mueller.de



Schalte auch mal ab
und genieße das Leben,
Tagträumen ist keine verlorene Zeit,
sondern Auftanken der Seele.
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#10
So hat mir das mein Steuerberater auch erklärt.
Allerdings kann es sein, wenn man später kein Einkommen erzielt, dass die dann ankommen und man alles zurückzahlen muss.
Wird aber auch unterschiedlich gehandhabt nach meiner Information.
Wurde oben auch schon geschrieben.

LG
Antje
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#11
Vielen Dank für die ganzen Antworten.

Arbeite in einem therapeutischen Beruf und hatte bisher nie Probleme meine Fortbildungskosten an zu setzen. Vielleicht lege ich, wie von euch beschrieben, ein Schreiben bei mit der Info, dass es der beruflichen Weiterbildung dient.

Warum auch immer wurde es jetzt gestrichen. Formuliere morgen etwas. Und hoffe dann auf Korrektur. Man gibt doch eh schon "viel" Geld für die Weiterbildung aus. und jetzt fangen sie an dort auch immer mehr zu streichen. Unmöglich ;-)

VG

Corinna
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#12
Hallo ihr!

Wollte euch mal eben auf den aktuellen Stand in Sachen meiner Steuererklärung bringen:

Einspruch eingelegt, mit Erklärung als was ich jetzt arbeite (Ergotherapeutin in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung) und das ich den Heilpraktiker mache, um mich beruflich weiter zu entwickeln usw. Ich habe ebenfalls mit dem Finanzbeamten telefoniert und nochmal alles erklärt. Hatte leider das Gefühl, dass er mich nicht verstehen will!? Jetzt erneutes Schreiben mit Ablehnung meines Einspruches. Die Ausbildung als Heilpraktikern wird nicht als Werbungskosten anerkannt. Es fehle der Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis !? Huh als auch zu einem etwaigen zukünftigen Arbeitsverhältnis!? Huh

Möglicherweise wäre eine Absetzung als vorweggenommene Betriebsausgaben möglich mit dem Vorbehalt zu einem späteren Zeitpunkt die steuerliche Anerkennung zu wiedersagen.


Hääääää?

Ich glaube jetzt müssen wir doch nochmal zum Steuerberater ... Sad

Ich müsste es ja dann unter Sonderausgaben auf jeden Fall Absetzen können?

Bin gerade etwas genervt ...Dodgy

VG

Corinna
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#13
Corinna - in Deinem Fall würde ich auch zum Steuerberater gehen - oder, sofern Du nicht selbständig tätig bist, zu einem Lohnsteuerhilfeverein (ist meist günstiger).

Für mich kommt das Absetzen der HPP-Kosten leider nicht in Frage, da ich erst mal in meinem Beruf (kaufmännisch) bleiben werde und noch nicht absehen kann, wann/ wie ich etwas mache. Perspektivisch aber eher nebenberuflich, sprich abends/ WE. Ich würde mein sicheres Einkommen nicht ohne Not an den Nagel hängen.

Habe aber gelernt, dass ich die Kosten der Ausbildung auch nachträglich ansetzen darf (in einem Zeitraum x - also nicht unendlich). Da ist mir diese Form lieber, als erst mal eine Erstattung zu erhalten, die ich evtl. später wegen Einstufung in "Liebhaberei" zurückzahlen muss. Übrigens verzinst - und zwar nicht zum üblichen Bankzins sondern wesentlich höher. Aktuell sogar gerade ein Artikel dazu in der Welt:

Artikel: http://www.welt.de/finanzen/article11528...ulden.html
Startseite: www.welt.de

Und das Risiko werde ich für mich nicht eingehen. Muss aber jeder für sich selbst beurteilen.
Aber in Deinem Fall wie gesagt würde ich mich auf jeden Fall nochmal beraten lassen, da Du bereits therapeutisch arbeitest.

Hier noch eine Hilfe für alle - hoffe, das ist ok, ist öffentlich vom VFP-Verband im Netz (falls nicht, bitte den link löschen):

Überblick Absetzen Fortbildung: http://www.vfp.de/verband/verbandszeitsc...erung.html
Startseite: www.vfp.de

Das hatte ich mir mit zum Steuerberater genommen, damit ich seiner Argumentation besser folgen konnte.
LG
Monika
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#14
Hallo Corinna,

das verstehe ich in deiner Situation defintiv nicht. Müßte als
Werbungskosten
absetzbar sein.
Werbungskosten sind

nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Soweit ja klar?
Möglicherweise gibt es irgend einen Ermessensspielraum auf den sich das Finanzamt beruft.

Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ist eine Möglichkeit!


Irene
Der Weg ist das Ziel...........
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#15
Vielen Dank für eure Antworten!

Werde den Steuerberater aufsuchen ...

Als Begründung stand auch sinngemäß drin, dass der Heilpraktiker seine Tätigkeit selbständig ausübt und Diagnosen stellt und ich den Beruf des Heilpraktikers nicht für meine Tätigkeit als Ergotherapeutin benötige. Außer mein Arbeitgeber wiederlegt dieses.

Für mich gibt es viele andere Sachen die als Blödsinn oder "Liebhaberei" abgetan werden können. Aber mich fragt ja keiner Wink

VG

Corinna
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#16
Hallo Werner,

noch einmal zu deiner Aussage: "ich habe die Kosten der HP-Ausbildung immer abgesetzt,obwohl ich in einem technischen Beruf arbeite,zwar auch im Gesundheitswesen aber nicht medizinisch,therateutisch oder pflegerisch."

Unter welcher Kategorie konntest Du alles was zur HP- Ausbildung gehört angeben und absetzen? Unter Sonderausgaben, Werbungskosten, Weiterbildung, wie genau hast Du alles angegeben, unter was hast Du das verkauft? ;-)

Denn ich arbeite als Ingenieurin in der Pharmabranche, auch sehr technisch, aber immerhin nah beim Mensch ;-), würde Ausbildung, Bücher, Messebesuche mit Übernachtung und so auch gerne steuerlich absetzen, nur wie?

Ich freue mich auf deine Rückmeldung!

LG Linda
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#17
Hallo!

Wollte euch mal eben auf den aktuellen Stand bringen:

Erster Einspruch war erfolglos, dann zum Steuerberater. Der versteht das ganze Problem auch in meinem Fall nicht und hat erneut etwas geschrieben (sehr ähnlich wie das was ich dem FA schon geschrieben hatte). Nachdem noch "Theater" war, dass die Unterlagen des Steuerbüros angeblich nicht beim FA angekommen sind (sehr merkwürdig!!!, bzw. eigentlich nicht möglich) haben wir nach über zwei Monaten immer noch nichts gehört. Auf Nachfrage durch den Steuerberater wurde ihm mitgeteilt, dass unser Fall bei der Regressstelle des FA liegt und dort entschieden werden soll. Gegen das Urteil können wir dann wohl auch keinen Einspruch mehr erheben!

So ein Stress, wegen eigentlich klaren Sachverhalten und dann noch wegen so einem geringen Betrag! Kaum zu glauben!

Frohe Weihnachten!
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