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möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass MERS = Middle East Respiratory Syndrome in die Liste der bedrohlichen Krankheiten nach § 6 aufgenommen wurde und somit jetzt meldepflichtig ist.
Das angenommene Reservoir des MERS-Coronavirus sind Dromedare.
Die Inkubationszeit beträgt 14 Tage, die Prodromi sind grippeähnlich. MERS verläuft bei schweren Verläufen zu 30 % tödlich und stellt vor allem für Personen mit Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus, Krebserkrankungen oder Immunsuppressionen ein hohes Risiko dar.
In der ersten Woche entwickelt sich eine Pneumonie, welche in ein akutes Atemnotsyndrom übergehen kann. Oft besteht begleitend Durchfall, auch ist insbesondere ein ANV (akutes Nierenversagen) möglich.
Es gab aktuell zwei Fälle in Deutschland, davon einen in München. Einer der Erkrankten starb.
Angesichts der Brisanz, die diese Erkrankung im Hinblick auf ihre Ausbreitung derzeit aktuell zeigt, sowie deren Auftreten in Deutschland, denke ich wäre es wichtig, diese Infektionskrankheit bei derzeitigen mündlichen Prüfungen im Hinterkopf zu haben...
Bei der Anamnese ist dabei nach kürzlichen Auslandsaufenthalten in Sudi-Arabien, Mittlerer Osten usw... zu fragen...
Bester Gruß -
schwertfee
"You have to go beyond your ears. Listen with your eyes."
Hallo liebe Schwertfee,
vielen Dank für deinen Beitrag mit dem Hinweis auf das Behandlungsverbot für MERS, auf den ich erst jetzt gestoßen bin.
Ich bin etwas ratlos, denn ich finde leider die von Dir angesprochenen Liste nirgends, so sehr ich auch google. Könntest Du mir da einen Tipp geben, wo und oder wie ich diese Liste erwischen könnte?
Die zugehörige Seite des RKI über die bestehende ergänzende Meldepflicht zum § 6 Absatz 1 Nr. 5a IfSG (innerhalb § 24) nach § 8 des IfSG in Bezug auf die Falldefinitionen findest du hier auf Seite 3 unter dem Punkt "Gesetzliche Grundlage..." und wie du ebenso sehen kannst beläuft sich der aktuelle Stand dieser Meldung (ganz unten auf Seite 3 ersichtlich mit den Länderangaben) auf den 09.05.2014: