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Da hat selbst die Datev nichts Hilfreiches. Es hilft nur ausdrucken und dann kontieren und wieder einscannen und mit dem Buchungssatz verknüpfen...... sofern Dein Programm das macht....... ansonsten die alte, ungeliebte Ablage.....
LG
Marion
Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein.
-Mahatma Gandhi-
sofern mit dem Buchungssatz verknüpft wird ist eine Kontierung dann unbedingt erforderlich? Es läßt sich so ja mit einem Blick feststellen ob die Buchung auf dem passenden Konto gelandet ist.
Ich glaube, dass das außer von Datev und sehr teuren Programmen keiner anbietet. Selbst bei Lexware kenne ich das nicht und die sind sehr teuer. Die Billigprogramme jedenfalls nicht. Wir kontieren die Rechnung trotz Scan und Verknüpfung. Das kann man machen, wie man will. Und wenn man nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen muss, ist es eh wurscht, wie Du das handhabst. Da kannst Du die Belege auch in der Schuhschachtel aufbewahren. Beim Bilanzieren sieht es dann schon anders aus, aber da kommen wir hier nicht hin.
LG
Marion
Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein.
-Mahatma Gandhi-
wenn du nicht bilanzieren musst, dann würde ich das auch nicht tun. Unter anderem ist der Jahresabschluss - falls vom Steuerberater erstellt - teurer. Mein Mann hat auch jahrelang bilanziert, er ist freiberuflicher Softwareentwickler mit entsprechendem Umsatz. Haben für dieses Jahr aber wieder auf EÜR umgestellt, weil es eben günstiger und auch einfacher ist.
Herzliche Grüße
Christine
"Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.“
Arthur Schopenhauer (1788-1860), dt. Philosoph