Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
HP Abrechnung bei Beihilfepatienten
#1
Liebe Forumsmitglieder,

mir wurde vor kurzem erzählt, dass bei Patienten die über die Beihilfe versichert sind, die Beihilfe seit 01.01.2013 keinerlei vom HP verordneten Arzneimittel mehr bezahlt.

Stimmt das so?
Danke für Eure Antworten.
Antworten Zitieren
#2
Ja, aber ich glaube das war vorher auch schon so.

Also, Medis vom HP werden nicht übernommen!

lg Andrea
Antworten Zitieren
#3
Medikamente werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet:

Die grundsätzliche Regelung:

verschreibungspflichtige Arzneimittel sind beihilfefähig,
nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht beihilfefähig (egal ob vom Arzt oder HP verordnet)

Ausnahmen:
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können nur anerkannt werden, wenn Ihr Arzt oder Heilpraktiker das Vorliegen eines Ausnahmefalles nach den Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.

Hier weiterlesen

und hier weiterlesen

Quelle: www.beihilferecht.de, www.zope.dz-portal.de

Wenn ihr unsicher seid, könnt ihr auch immer da bei euren Berufsverbänden nachfragen, die sollten diesbezüglich auch immer beraten können.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
Antworten Zitieren
#4
Vielen Dank für Eure Antworten.

(25.01.2013, 08:18)Silke Uhlendahl schrieb: Medikamente werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet:

Die grundsätzliche Regelung:

verschreibungspflichtige Arzneimittel sind beihilfefähig,
nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht beihilfefähig (egal ob vom Arzt oder HP verordnet)

Ausnahmen:
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können nur anerkannt werden, wenn Ihr Arzt oder Heilpraktiker das Vorliegen eines Ausnahmefalles nach den Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.

Hier weiterlesen

und hier weiterlesen

Quelle: www.beihilferecht.de, www.zope.dz-portal.de

Wenn ihr unsicher seid, könnt ihr auch immer da bei euren Berufsverbänden nachfragen, die sollten diesbezüglich auch immer beraten können.

Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Smile Petition- Abrechnung Heilpraktikerkosten BK69 6 4.568 27.06.2013, 05:43
Letzter Beitrag: BK69

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: