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.....Darin wird die Zulassung nicht erteilt für Bewerber bei denen klar erkennbar ist , daß der Beruf des Heilpraktikers neben einem anderen Beruf ausgeübt werden soll
Dieser Satz gibt mir noch Rätsel auf. Heißt das, dass ich nur Heilpraktiker werden kann wenn ich einen Hauptjob in einem anderen Bereich aufgebe? Wer soll das nachprüfen dass ich neben einen anderen Beruf tätig bin. Wenn ich die Prüfung schaffe kann mir das doch dann keiner mehr nehmen?