Erreger: Rubellavirus
Übertragung: durch Tröpfcheninfektion
Inkubationszeit: 14-18 Tage, evtl. auch 12-21Tage
Symptome: meistens mit Fieber um 38C°, manchmal aber auch ohne.
Das Exanthem beginnt im Gesicht und greift dann auf den Rumpf u. Extremitäten über.
Es handelt sich um kleine , wenig erhabene rosarote Flecken mit hellem Hof, die nicht konfluieren (= nicht ineinander laufen). Die Flecken sind größer als beim Scharlach und kleiner als bei Masern. Es kommen aber auch Abweichungen von der Norm vor. Nach ca. 2-3 Tagen klingt der Ausschlag ab.
Bereits vor Ausbruch des Exanthems bestehen druckschmerzhafte Lymphknotenchwellungen, v.a. im Nacken. Es können aber auch ander LK
Gruppen beteiligt sein. In ca. 50% der Fälle kommt es zu Milzvergrößerung.
Es ist zu beachten das ca. die Hälfte der Kinder die Erkrankung asymptomatisch durchsteht.
Komplikationen: Gelegentlich kommt es zur Rötelnenzephalitis, bei Erwachsenen auch zur Rötelnarthritis.
In der Schwangerschaft: evtl.Rötelnembryopathie
Nachweis: der Nachweis erfolgt durch Antikörperbestimmung.
des weiteren kommt es bei einem Infekt zur Leukopenie mit relativer Lymphozytose.
Prophylaxe: durch aktive Impfung im Kindesalter.
bei fehlender Immunität und Kontakt mit röteln sollte eine passive Immunisierung durchgeführt werden. Diese hat nach Ausbruch des Exanthems jedoch keine Wirkung mehr.
[/u]: ggf. symptomatische Behandung durch den Arzt.
Meldepflicht:[u] Es besteht keine Meldepflicht.
Jedoch besteht gem. §8 und 7 IfSG Abs.3 für die Leiterv. Medizinaluntersuchungsamter u. sonstige private o. öffentliche Laboratorien eine nichtnamentliche Meldepflicht bei Nachweis auf eine
konnatale Infektion.
Damit ergibt sich aufgrund § 24 IfsG ein Behandlungsverbot für Heilpraktiker nur für konnatale Rötelnerkrankungen.
LG Angelika
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern zuviel Zeit, die wir nicht nützen. (Seneca)