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§9 IfSG - wohin mit unserer Meldung
#1
Ihr Lieben  Heart

per PN kam eine Frage zum Thema: wo wir melden müssen?

Ich bin nicht mehr sicher, wie wir es in der Schulung gesagt haben. Wir merken uns ja vereinfacht:" melden an mein Gesundheitsamt". Es gibt aber ja eine Ausnahme. Damit also kein Missverständnis aufkommt, hier nochmal:

Wir melden lt. §9 an das Gesundheitsamt in dem der Betroffene sich aufhält. 
Da wir nicht im Umherziehen behandeln dürfen, ist es im Normalfall fast immer unsere Praxis und somit melden wir an unser Gesundheitsamt.

Natürlich gibt es aber die Ausnahme, das ihr Patienten vielleicht zu Hause besucht, aufgrund einer Terminabsprache. Liegt nun dieses zu Hause unseres Patienten in einem anderen Bezirk, müsst ihr an dieses Gesundheitsamt melden.

Alles weitere unternimmt dann das Gesundheitsamt. Also wenn ihr jemanden in eurer Praxis behandelt, der nicht in eurer Region wohnt, müsst ihr trotzdem an euer Gesundheitsamt melden und nicht an das des Betroffenen. 

Ich hoffe jetzt hab ich es klarer formuliert. Bitte nochmal nachfragen sonst.
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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Nachrichten in diesem Thema
§9 IfSG - wohin mit unserer Meldung - von Gini - 22.01.2018, 05:58

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