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Heilpraktikergesetz
#5
(18.03.2017, 13:17)Tatjana-Ashandra schrieb: Du darfst wenn du Heilpraktiker bist A) behandeln
                                                    B) natürlich auch deinen Bruder
                                                    C) auch wenn er an einer Infektionskrankheit leidet.


ABER nicht die Hepatitis behandeln. IfsG

Hallo Tatjana
Danke für deine Antwort.
Es geht mir in dieser Frage um folgendes: Wenn ich meinen Bruder behandlen würde, dann übe ich doch nicht mehr Heilkunde im Sinne des § 1 (2) des HPG´s aus. Oder täusche ich mich da? Die "berufsmäßige" Ausübung der Heilkunde findet doch nicht zwischen Heilpraktiker und Familienmitglieder statt. Wenn ich also meinen Bruder als Heilpraktiker behandeln sollte, dann übe ich also auch keine berufsmäßige Heilkunde aus.
Und was treibe ich da eigentlich, wenn ich eine Heilkunde ausführe, die nicht berufsmäßig ist?
Ich wäre sehr froh, du könntest mir zu meiner Frage etwas Licht ins Dunkel bringen

LG
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Heilpraktikergesetz - von greenwood - 18.03.2017, 12:42
RE: Heilpraktikergesetz - von Tatjana-Ashandra - 18.03.2017, 13:17
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