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Heilpraktiker und Physio
#7
(15.11.2017, 06:13)Amelie S schrieb: Wow. Danke für die schnelle Antwort!
Dass es getrennt abgerechnet werden muss, ist ja irgendwie sehr nachvollziehbar.

Zur ersten Frage noch mal...
Muss man denn seinen "Fachbereich" nicht auch mit auflisten? Also zum Beispiel "HP - Homöopathie"? Daher hätte ich vermutet, muss man auch sowas, wie "HP - Physiotherapie" benennen muss.

LG
Amelie
Hallo Amelie, hallo miteinander,

wie Silke schon richtig ausgeführt hat, ist deine Berufsbezeichnung = "Heilpraktikerin" (ohne irgendwelche Einschränkungen oder Zusätze).
Allerdings kannst du (z.B.) auf dem Praxisschild - getrennt von der Berufsbezeichnung - zusätzliche Angaben, die sich auf Sprechzeiten, Telefonnummer und Methoden, für welche die entsprechenden Qualifikationen vorhanden sind, beschränken sollten (siehe auch die Anregung der BOH) vermerken.

Z.B.:

Name
Heilpraktikerin


Spezialgebiet Physiotherapie

GlG

Horst
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Heilpraktiker und Physio - von Amelie S - 02.02.2017, 20:23
RE: Heilpraktiker und Physio - von Amelie S - 03.02.2017, 13:17
RE: Heilpraktiker und Physio - von Amelie S - 14.11.2017, 21:29
RE: Heilpraktiker und Physio - von Amelie S - 15.11.2017, 06:13
RE: Heilpraktiker und Physio - von Horst - 20.11.2017, 17:15

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