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Ich muss jetzt doch nachfragen. Ich sehe hier in der Region einige HPPs die eine Raucherentwöhnung durchführen....!!
PERSÖNLICH finde ich das auch gar kein Problem, da ich der MEINUNG bin das mit "Abhängigkeitserkrankungen" die
Süchte gemeint sind die auch zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (nach §64 StGB) führen können...
dies sind Alkohol und alle anderen illegalen Stoffe oder "Naturstoffe" die eine berauschende Wirkung auf den Konsumenten
haben....
Der Grund hierfür das ein HPP solche Süchte NICHT behandeln darf ist, das die jeweiligen Abhängigen durchaus eine Gefahr für
sich und auch für ANDERE sein können und auch werden.
Bei den Entzügen von solchen Stoffen müssen auch regelmäßig rezeptpflichtige Medikamente eingesetzt werden (da nahezu IMMER
vegetative Entgleisungen auftreten- bis hin zu lebensgefährlichen Zuständen. Vor allem beim Alkoholentzug), schon alleine deshalb
muss man hiervon die Finger lassen. Und ambulant wird so ein Entzug eh nicht klappen da die Möglichkeit, sich ohne Probleme, seine
"Droge" zu beschaffen einfach zu verlockend ist...
Und dann muss ich auch sagen das es nur "grundsätzlich" heißt... das heißt es gibt im engen Rahmen, wenige Ausnahmen !
Wenn es "generell" heißen würde, dann würde keine Ausnahme zugelassen werden...
Irre ich mich hierbei ???
Ganz liebe Grüße
Markus
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !