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Erregernachweis
#13
Zitat:Liebe Muckeline,
Du brauchst Dir die Erreger nicht im Einzelnen zu merken, denn als HP führst Du keinen Erregernachweis (nach § 44 IfSG verboten). Deshalb überweist Du den Patienten bei einem entsprechenden Verdacht auf eine bestimmte Krankheit (nicht auf einen entsprechenden Erreger) an den Arzt.
Das heißt, Du musst die Erkrankungen gut kennen, die für den HP mit Behandlungsverbot belegt sind - musst aber nicht den Namen des Erregers kennen.

Liebe Isolde,

boa, da fällt mir ein Stein vom Herzen. Ich war mir nicht sicher, wie genau die Erreger abgefragt werden! Mir war bewusst, dass ich die Krankheiten nicht behandeln darf! Da du in dem Skript Gesetze geschrieben hast, dass das Gesundheitsamt da gut nachfragt, da man ja die Krankheiten kennen muss, die man nicht behandeln darf, war ich unsicher ob das bis zum Erreger detailiert gewusst werden muss!

Danke :-)
Nun kann ich beruhigter und motiviert weiter lernen!

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Nachrichten in diesem Thema
Erregernachweis - von Esther K. - 07.01.2012, 07:29
RE: Erregernachweis - von werner - 07.01.2012, 09:12
RE: Erregernachweis - von Esther K. - 07.01.2012, 12:43
RE: Erregernachweis - von Sandra L - 07.01.2012, 13:27
RE: Erregernachweis - von Heike aus BO - 07.01.2012, 13:35
RE: Erregernachweis - von Esther K. - 07.01.2012, 13:36
RE: Erregernachweis - von Sandra L - 07.01.2012, 13:39
RE: Erregernachweis - von werner - 07.01.2012, 13:49
RE: Erregernachweis - von Isolde Richter - 07.01.2012, 17:34
RE: Erregernachweis - von Esther K. - 08.01.2012, 12:05
RE: Erregernachweis - von Isolde Richter - 28.05.2012, 15:54
RE: Erregernachweis - von birte - 28.05.2012, 13:48
RE: Erregernachweis - von birte - 28.05.2012, 17:09

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