Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte!
Also, beide Fälle wurden sehr kontrovers in der Lerngruppe diskutiert.
Unser Konsens war, dass beide Fälle wohl eher nicht für den HPP sondern für den Psychiater geeignet sind, da bei Fall a) es sich am ehesten um eine inhaltliche Denkstörung in Form von Wahn handelt (subjektive Gewissheit, Unkorrigierbarkeit). In Fall b) gehen wir davon aus, dass wir nicht die Schweigepflicht gebrochen haben (!) und nun müsste auch an Wahn gedacht werden.
Wenn eine Wahnstörung isoliert vorkommt sprechen wir von Paranoia, die häufig im Grenzbereich zwischen Neurose und Psychose angesiedelt ist.
In beiden Fällen sollte eine sorgfältige Anamnese und psychopathologischer Befund stattfinden um dann zu schauen, wie wir situationsgerecht handeln können.#
Wäre diese Erklärung für euch ok? Falls noch Verbesserungen oder Anregungen dazu sind, her damit
Und nun eine Verknüpfungsfrage für euch:
Ein Suizidgefährdeter darf nicht ohne seine Einwilligung stationär untergebracht werden,
weil
eine Einweisung gegen seinen Willen die persönliche Freiheit einschränkt.
Was meint ihr zu dieser Verknüpfungsfrage???