ich nochmal. Hab ich gerade im Netz gefunden:
Der Entwurf des Bundestages betreffend des "Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19" sieht in § 20a IfSg (neu) auch eine Impflicht
für Heilpraktiker/innen ab dem 15.03.2022 vor.
Aufgrund des Umstandes dass wir als Heilpraktiker auch im Gesundheitswesen tätig sind ein notwendiger Schritt!
Da bin ich mal gespannt, wie das manch einer oder eine dann machen will, der/die im Moment eine andere Sicht der Dinge hat.
Grüße
Sonja