also, wenn dir klar ist, wer warum eingeschaltet wird, ist es vielleicht weniger verwirrend :-)
Grundsätzlich kann ja die Polizei überhaupt nichts zu dem "Zustand" eines Patienten sagen bzw. diesen nicht beurteilen. Daher MUSS natürlich ein Arzt dazu, der das beurteilen kann. Der Richter wird auch den Arzt fragen bzw. das , was er sagt, als Grundlage für seine Entscheidung nehmen, ob derjenige gegen seinen Willen festgehalten (stationär) werden darf oder nicht.
Von daher macht die Anwesenheit eines Arztes schon Sinn :-) Wer den dann ruft, kann dir ja eigentlich egal sein. Wenn es in Bayern so ist, dass du bei Selbst- und Fremdgefährdung die Polizei rufen sollst, dann mach das bzw. sag das. Und dann kannst du ja erwähnen, dass die Polizei das natürlich nicht alleine entscheiden kann und dann noch ein Arzt zu Rate gezogen wird. Ich gehe mal schwer davon aus, dass die Polizei den dann ruft - die kennen ja ihr Vorgehen :-)
Wenn du die Polizei rufst, wird dir kein Polizist sagen: "Waaaaaas? Die haben KEINEN Arzt angerufen? Ja, dann müssen wir den Patienten jetzt gehen lassen und Sie haben einen groben Fehler gemacht!!!" - sondern sie werden einen Arzt rufen :-)
Liebe Grüße,
Savina
just how we play the hand. (Randy Pausch)