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23.01.2019, 19:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.01.2019, 19:51 von Silke Uhlendahl.)
Liebe Sandra,
du kannst als HP alle Beratungsziffern verwenden. Es wird sicherlich oft sinnvoll sein die 19 er Ziffern nicht zur Anwendung zu bringen, sondern über Ziffer 4/5 und ggf. Faktoren ( vorher mit den Patienten besprechen) auf den Stundensatz zu kommen.
Auch eine Beratungsleistung kann abgerechnet werden, jedoch kommst du bei der Verwendung des GeBüH nicht immer automatisch nur durch die Beratung auf deinen Stundensatz. Oft kombinieren wir aber auch verschiedene Ansätze:
Untersuchung, Beratung, Anamnese / Analogabrechnung Homöopathie "Ziffer 1-5-2 bei jedem neuen Fall dabei" da kannst du 82 € abrechnen beispielsweise.
Vielleicht kombinierst du auch deine Beratung mit einer Schmerztherapie?
usw... als HP hast du viel mehr und ganz andere Ansätze als die HPP haben.
Hilft dir das weiter?
Du kannst ja auch beim Burnout-Therapeuten ganz anders ansetzen und körperlich behandeln.