ich habe eine Frage zum Thema Heilerlaubnis. Bevor ich den HPP habe, möchte ich gerne Sterbe- und Trauerbegleitung in Form einer mobilen Praxis anbieten. Inzwischen habe ich noch nützliche Zusatztools erlernt wie integratives EMDR, hypnosystemische Ansätze und nun auch Quantenheilung. Es läuft alle darauf hinaus, den Sterbenden und /oder seine trauernden Angehörigen optimal stärken zu können, um ihre Prozesse so durchlaufen zu können, dass ihre Trauer im Fluss bleibt. Trauer ist ja keine Krankheit und darum schiebe ich den HPP noch vor mir her, ich habe lediglich den Psychologischen Berater und den Trauerbegleiterschein, dazu eben die Zertifikate für die zusätzlich unterstützenden Methoden und beginne gerade die Sterbeammenausbildung bei Claudia Cardinal. Darf ich die Quantenheilung trotzdem mit einbringen? Habe mal etwas gelesen von Mischanwendungen, die angreifbar sind für Abmahnungen da ich ja keine explizit spirituelle Heilerpraxis aufmache, die im Vordergrund steht, sondern so viel wie möglich in die Sterbe- und Trauerbegleitung mit einfließen lassen möchte, was nützlich ist. Die Quantenheilung sehe ich eher als Wellness für die Seele zur Stärkung der Betroffenen. Letztendlich heilt sich ja jeder selbst, es aktiviert nur die Selbstheilungskräfte. Wie gehe ich damit um, ohne eine Abmahnung zu riskieren?
Herzlichen Dank für Deine Antwort oder die Antworten anderer, die Erfahrung damit haben, z. B. auch Hypnotiseure oder Systemaufsteller.
Claudia