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Heilpraktikergesetz - Neufassung geplant
#11
Hallo miteinander,

der eingangs angesprochene Gesetzesentwurf ist ja mittlerweile zum Gesetz geronnen (G vom 23.12.2017) und zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Inhaltlich hat sich zum Gesetzesentwurf nichts Wesentliches geändert. Das Gesetz bestätigt wieder einmal die Berufsfreiheit für Heilpraktiker und und hat als wesentliche Zielsetzung die bundeseinheitlichen Richtlinien für die HP-Zulassung. Diese müssen bis Ende 2017 vom Bund erlassen werden und gelten dann spätestens 3 Monate nach Erlass der Richtlinie in allen Bundesländern. Inhaltlich liegen die beabsichtigten Regelungen aktuell noch nicht fest vor. Es gibt aber schon einige Vorschläge u.a. von den HP-Verbänden, die sich auch aktiv an der Richtliniendiskussion beteiligen (Näheres in den Verbandsmitteilungen).

Zu der erneut in den Ring eingeworfenen Forderung des "Münsteranen Memorandums" (diese Forderung wird seit jahrzehnten von gewissen Gruppierungen der Ärzteschaft gebetsmühlenhaft vorgebracht, hat aber nach m.A. nur Rückhalt in einer der größeren Parteien s. neuen Thread hierzu --> 
Stellungnahme der Parteien zum HP

Dass dieses Memorandum nicht im Rahmen der Diskussion des Gesetzes vom 23.12.2017 veröffentlicht wurde, sondern erst im Vorfeld des Wahlkampfes zu Bundestagswahl, weist m.E. auf den Charakter eines Wahlkampfversuches hin.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Bundestag durch o.g. Gesetz erst vor noch nicht einmal einem Jahr die Heilpraktikerschaft bestätigt hat, denke ich, dass wir der Zukunft mit einer berechtigten aber aufmerksamen Gelassenheit entgegen sehen können.

GlG
Horst
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RE: Heilpraktikergesetz - Neufassung geplant - von Horst - 31.08.2017, 10:46

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