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Nosodentherapie
#10
Hallo miteinander,

zu dieser kniffligen Frage will ich mal folgendes Statement (aktuelle Rechtsansicht) abgeben (keine Garantie, dass man bei der Heilpraktikerüberprüfung (Zulassugsverfahren) auf Zustimmung stößt; aber rechtlich OK):

1. Eine Herstellung von Nosoden-Homöopathika durch den HP ist nicht zulässig (Umgang mit infektiösem Material ist zulassungspflichtig und technisch aufwändig). Homöopathisch potenzierte Nosoden gelten ab D 4 nicht mehr als infektiös.
2. Verschreibungspflicht für Nosoden-Homöopathika: Rechtsgrundlage für eine derartige Verschreibungspflicht könnte das ArzneimittelG, die ArzneimittelverschreibungsVO (AMVV) oder das BetäubungsmittelG sein.
3. Bei den hier interessanten Nosoden- Homöopathika greift aktuell § 5 der AMVV ein, die bestimmt, dass von der Verschreibungspflicht ausgenommen sind:
(zusammengefasst) homöopathische Arzneimittel (aus den in den Anlagen 1 und 2 der VO aufgezählten Stoffen < so ziemlich alles, was als kritisch angesehen wird>), wenn die Endkonzentration dieser Arzneimittel im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt.
4. Fazit: Auch für HPs sind Nosoden-Homöopathika ab D4 rezeptierbar.

GlG Horst
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Nosodentherapie - von Bonnie2000 - 29.01.2017, 11:42
RE: Nosodentherapie - von Antje - 29.01.2017, 11:45
RE: Nosodentherapie - von alexandrama - 29.01.2017, 11:56
RE: Nosodentherapie - von Bonnie2000 - 29.01.2017, 17:24
RE: Nosodentherapie - von alexandrama - 29.01.2017, 18:09
RE: Nosodentherapie - von Isolde Richter - 08.02.2017, 15:58
RE: Nosodentherapie - von Simone K. Ammann - 08.02.2017, 20:22
RE: Nosodentherapie - von alexandrama - 08.02.2017, 20:46
RE: Nosodentherapie - von Simone K. Ammann - 08.02.2017, 18:01
RE: Nosodentherapie - von Horst - 08.02.2017, 19:28
RE: Nosodentherapie - von Bonnie2000 - 08.02.2017, 18:21
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RE: Nosodentherapie - von Bonnie2000 - 09.02.2017, 16:00
RE: Nosodentherapie - von Horst - 11.02.2017, 20:17
RE: Nosodentherapie - von Bonnie2000 - 11.02.2017, 20:50

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